Drei Deutsche mit verbotenen Feuerwerkskörpern festgestellt
(ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz
kontrollierten am 18.12.2019 um 16:50 Uhr in der Ortslage Oberwiesenthal ein,
mit drei deutschen Staatsangehörigen (18, 17, 16 Jahre) besetztes, Fahrzeug. Bei
der Nachschau im Fahrzeug konnten insgesamt 239 erlaubnispflichtige bzw. nicht
zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Netto-Explosivmasse von insgesamt ca. 2,5
Kilogramm festgestellt werden, die in Tschechien gekauft wurden.
Die Pyrotechnik wurde sichergestellt. Die Erziehungsberechtigten der beiden
Minderjährigen wurden informiert. Die drei müssen sich nun wegen des Verstoßes
gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.
Neben einer Strafanzeige erwartet Personen, die verbotene Feuerwerkskörper nach
Deutschland einführen, auch eine finanzielle Forderung für den professionellen
Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die
Bundespolizei.
Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen,
sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen
Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern
ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe
gestellt. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder
sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 116 oder 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 19.12.2019 - 10:55 Uhr
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