++ "aufmerksame Zeugen!" ++ Verkehrsunfallfluchten nach Parkplatzditschern geklärt ++ Polizei verständigt - "Unterstützen Sie die Polizei!" ++
(ots) - Uelzen - "aufmerksame Zeugen!" - Verkehrsunfallfluchten nach
Parkplatzditschern geklärt - Polizei verständigt - "Unterstützen Sie die
Polizei!"
Die Polizei lobt ausdrücklich zwei Zeugen, die nach zwei unabhängigen
Verkehrsunfällen in ruhenden Verkehr ihre Beobachtungen der Polizei meldeten.
"Klasse!". Gegen 17:30 Uhr (am 18.12.19) hatte ein 26 Jahre alter Passant
bemerkt, dass der Fahrer eines Pkw Skoda in der Schuhstraße beim Ausparken einen
geparkten Pkw BMW sowie einen Metallzaunpfeiler beschädigte. Als der 58 Jahre
alte Verursacher weiterfuhr, verständigte der Zeuge die Polizei, die den
Verursacher ermitteln konnte. Schaden: gut 1000 Euro.
Ähnlich verlief ein Vorfall in den frühen Abendstunden des 18.12.19 in der
Veerßer Straße. Eine 32 Jahre alte Fahrerin eines Pkw VW Golf hatte gegen 18:30
Uhr im Parkhaus beim rückwärts-Ausparken einen Pkw Audi Q7 beschädigt. Als die
VW-Fahrerin davonfuhr, verständigte eine aufmerksame 36-Jährige die Polizei.
Auch hier konnte die vermeintliche Verursacherin ermittelt werden. Schaden: gut
3000 Euro.
Hintergrund:
Unfallflucht ist unfair und kein Kavaliersdelikt! - Die Zahl der polizeilich
aufgenommenen Verkehrsunfallfluchten mit Sachschaden ist auch in der Region
Uelzen mit gut 500 Fällen im Jahr 2018 weiterhin hoch. Unschöne Zahlen, vor
allem angesichts der Tatsache, dass die Geschädigten in ungeklärten Fällen auf
ihrem Schaden sitzen bleiben. Häufig passiert es auf dem Parkplatz. Vor dem
Supermarkt zum Beispiel. Der Einkaufswagen hat sich selbständig gemacht. Eh man
sich versieht, ist er schon gegen das Auto auf dem angrenzenden Parkplatz
geprallt. Oder aber es ist die Autotür. Aufgestoßen mit etwas zu viel Elan.
Endstation: das Auto nebenan. Jetzt schnell umschauen: Hat das jemand gesehen?
Nein? Dann wollen wir mal keine Pferde scheu machen und es auch niemandem sagen.
Falsch! - Denn Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - auch wenn "nur"
ein Sachschaden entstanden ist und niemand verletzt wurde. Auch der Rempler auf
dem Parkplatz - oder im Straßenverkehr - ist eine Straftat nach § 142
Strafgesetzbuch (StGB) und kann bei Ermittlungserfolg für den "Flüchtigen" mit
einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis oder im
schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe enden. Ganz abgesehen von
zivilrechtlichen Ansprüchen.
Unfallflucht gefährdet Ihren Führerschein und Ihren Versicherungsschutz! Wenn
Sie eine Unfallflucht beobachtet haben, helfen Sie den Geschädigten und melden
Sie Ihre Beobachtungen der Polizei, auch über den Polizei-Notruf 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/
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Datum: 19.12.2019 - 12:06 Uhr
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