++ "aufmerksame Zeugen!" ++ Verkehrsunfallfluchten nach Parkplatzditschern geklärt ++ Polizei verständigt - "Unterstützen Sie die Polizei!" ++
(ots) - Uelzen - "aufmerksame Zeugen!" - Verkehrsunfallfluchten nach 
Parkplatzditschern geklärt - Polizei verständigt - "Unterstützen Sie die 
Polizei!"
Die Polizei lobt ausdrücklich zwei Zeugen, die nach zwei unabhängigen 
Verkehrsunfällen in ruhenden Verkehr ihre Beobachtungen der Polizei meldeten. 
"Klasse!". Gegen 17:30 Uhr (am 18.12.19) hatte ein 26 Jahre alter Passant 
bemerkt, dass der Fahrer eines Pkw Skoda in der Schuhstraße beim Ausparken einen
geparkten Pkw BMW sowie einen Metallzaunpfeiler beschädigte. Als der 58 Jahre 
alte Verursacher weiterfuhr, verständigte der Zeuge die Polizei, die den 
Verursacher ermitteln konnte. Schaden: gut 1000 Euro.
Ähnlich verlief ein Vorfall in den frühen Abendstunden des 18.12.19 in der 
Veerßer Straße. Eine 32 Jahre alte Fahrerin eines Pkw VW Golf hatte gegen 18:30 
Uhr im Parkhaus beim rückwärts-Ausparken einen Pkw Audi Q7 beschädigt. Als die 
VW-Fahrerin davonfuhr, verständigte eine aufmerksame 36-Jährige die Polizei. 
Auch hier konnte die vermeintliche Verursacherin ermittelt werden. Schaden: gut 
3000 Euro.
Hintergrund:
Unfallflucht ist unfair und kein Kavaliersdelikt! - Die Zahl der polizeilich 
aufgenommenen Verkehrsunfallfluchten mit Sachschaden ist auch in der Region 
Uelzen mit gut 500 Fällen im Jahr 2018 weiterhin hoch. Unschöne Zahlen, vor 
allem angesichts der Tatsache, dass die Geschädigten in ungeklärten Fällen auf 
ihrem Schaden sitzen bleiben. Häufig passiert es auf dem Parkplatz. Vor dem 
Supermarkt zum Beispiel. Der Einkaufswagen hat sich selbständig gemacht. Eh man 
sich versieht, ist er schon gegen das Auto auf dem angrenzenden Parkplatz 
geprallt. Oder aber es ist die Autotür. Aufgestoßen mit etwas zu viel Elan. 
Endstation: das Auto nebenan. Jetzt schnell umschauen: Hat das jemand gesehen? 
Nein? Dann wollen wir mal keine Pferde scheu machen und es auch niemandem sagen.
Falsch! - Denn Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - auch wenn "nur" 
ein Sachschaden entstanden ist und niemand verletzt wurde. Auch der Rempler auf 
dem Parkplatz - oder im Straßenverkehr - ist eine Straftat nach § 142 
Strafgesetzbuch (StGB) und kann bei Ermittlungserfolg für den "Flüchtigen" mit 
einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis oder im 
schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe enden. Ganz abgesehen von 
zivilrechtlichen Ansprüchen.
Unfallflucht gefährdet Ihren Führerschein und Ihren Versicherungsschutz! Wenn 
Sie eine Unfallflucht beobachtet haben, helfen Sie den Geschädigten und melden 
Sie Ihre Beobachtungen der Polizei, auch über den Polizei-Notruf 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/
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Datum: 19.12.2019 - 12:06 Uhr
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