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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liwa Al-Izza Lil-lah" (vormals "Katiba Shuhada al-Ahwaz")

ID: 2271198

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Dezember 2019 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Wesam A.

wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Liwa Al-Izza Lil-lah", vormals "Katiba Shuhada al-Ahwaz" (§ 129a
Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB), und in diesem
Zusammenhang zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a oder b KrWaffKontrG i. V.
m. Teil B Nr. 29 lit. d Kriegswaffenliste) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:

Wesam A. schloss sich zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt in Syrien
der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liwa Al-Izza Lil-lah" oder ihrer
Vorgängervereinigung "Katiba Shuhada al-Ahwaz" an. Im Februar 2013 nahm er auf
Seiten der Vereinigung an Kampfhandlungen in der Provinz Rakka teil. In der
Folgezeit leistete er zwischen August 2013 und Anfang 2014 viermal
Patrouillendienste für die Terrororganisation. Hierbei und bei den Kämpfen war
er mit einem Schnellfeuergewehr des Typs Kalaschnikow AK-47 bewaffnet.

Der Angeschuldigte wurde am 15. Juli 2019 festgenommen und befindet sich seitdem
in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 34 vom 15. Juli 2019).

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
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Datum: 19.12.2019 - 15:01 Uhr
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