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Hauptverhandlungshaft nach Widerstand bei Verkehrskontrolle

ID: 2271206

(ots) - In einem beschleunigten Verfahren ordnete am Mittwoch (19.12.) ein
Richter am Amtsgericht Neuss, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf,
Hauptverhandlungshaft gegen einen 35-jährigen Mann an.

Er steht im Verdacht, bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei, einen der
Beamten tätlich angegriffen zu haben. Der 35-Jährige, der nicht in Deutschland
gemeldet ist, bestritt den ihm zur Last gelegten Widerstand in ersten
Vernehmungen.

Zugetragen hatte sich der Vorfall am Dienstag (17.12.), gegen 17 Uhr. Die
Streifenpolizisten fahndeten nach einer mutmaßlichen Verkehrsunfallflucht in
Holzheim nach einem Auto mit Ausfuhrkennzeichen. Eine auf die Beschreibung
passende Limousine fiel den Beamten kurz darauf an der Kreisstraße 8 auf. Bei
der anschließenden Kontrolle der Autoinsassen reagierte der 35-jährige
Fahrzeugführer dann plötzlich aggressiv und schlug gezielt in Richtung eines
Beamten. Die Polizisten mussten dem Mann Handschellen anlegen. Er wurde
vorläufig festgenommen.

Der Verdacht hinsichtlich der Verkehrsunfallflucht ließ sich nicht erhärten. Die
Gründe für das Verhalten des 35-Jährigen sind derzeit noch Gegenstand weiterer
Ermittlungen.

Das beschleunigte Verfahren, in dem Hauptverhandlungshaft gegen den Verdächtigen
angeordnet wurde, ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der
Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht. Es dient
der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung und der
Sicherung der kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung. Dieses Verfahren kann
darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.

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Datum: 19.12.2019 - 15:23 Uhr
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