Festnahme eines Beschuldigten wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
(ots) - Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Polizei und der
Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des schweren sexuellen
Missbrauchs eines Kindes wurde bekannt, dass der in Greifswald lebende
41-jährige Beschuldigte ein weiteres Kind in der Hansestadt missbraucht haben
könnte.
Durch das Amtsgericht Freiburg wurde ein Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung
des Beschuldigten erlassen. Die Maßnahmen sollten zur Auffindung von
Beweismitteln und zur Identifizierung des möglicherweise weiteren geschädigten
Kindes führen.
Am 18.12.19 wurde der Beschluss unter Führung der Kriminalpolizeiinspektion
(KPI) Anklam mit insgesamt 24 Beamten in der Greifswalder Südstadt vollstreckt.
Da durch voraufklärende Ermittlungen bekannt war, dass es sich bei dem
Beschuldigten um einen sogenannten Reichsbürger handelt, wurde für die
Durchsuchung das SEK M-V hinzugezogen.
Während der Durchsuchung wurden diverse Beweismittel (z.B. Speichermedien,
Computer) aufgefunden und sichergestellt. Diese müssen noch ausgewertet werden.
Darüber hinaus wurde in der Wohnung eine Indoor-Hanfplantage festgestellt. Die
etwa 70 Cannabis-Pflanzen wurden beschlagnahmt. Das Fachkommissariat für
Rauschgiftdelikte der KPI hat hier die weitergehenden Ermittlungen wegen des
Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln übernommen. Auch Bargeld in Höhe von
über 2000 EUR wurde im Rahmen der Vermögensabschöpfung beschlagnahmt.
Den Ermittlern gelang es im Laufe des Tages auch, das Kind zu identifizieren,
welches möglicherweise missbraucht wurde. Es handelt sich um ein achtjähriges
Mädchen aus Greifswald. Das Kind konnte inzwischen aufgesucht und zusammen mit
seiner Mutter altersgerecht befragt werden. In den Aussagen belastete das Kind
den 41-jährigen Beschuldigten schwer.
Das Verfahren zum Nachteil der Achtjährigen wurde von dem Freiburger Verfahren
abgetrennt und durch die Staatsanwaltschaft Stralsund übernommen. Die
Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl
gegen den 41-Jährigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines
Kindes. Der Haftbefehl wurde erlassen und der Beschuldigte in eine JVA
verbracht.
Die Ermittlungen dauern an.
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Nicole Buchfink
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Datum: 19.12.2019 - 16:10 Uhr
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