Erneutüberladenen Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Stolpe
haben am Donnerstag auf der BAB 24 einen völlig überladenen Kleintransporter aus
dem Verkehr gezogen. Der bis unter das Dach mit Erfrischungsgetränken beladene
Transporter war um das Doppelte schwerer als erlaubt. Demnach lag das zulässige
Gesamtgewicht für das Fahrzeug bei maximal 3.500 Kilogramm. Tatsächlich brachte
der Transporter ein Gesamtgewicht von 7.100 Kilogramm auf die Waage. Wie sich
herausstellte, war der Kleintransporter auf dem Weg von Tschechien nach Hamburg,
als die Polizei ihn bei Parchim kontrollierte. Im Ergebnis wurde dem 20-jährigen
Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Zudem muss er nun mit einem Bußgeld in Höhe
von 235 Euro und einem Punkt rechnen.
Erst am Mittwoch hatten Beamte der Autobahnpolizei ein PKW- Gespann, dessen
Zugfahrzeug die Anhängelast um knapp das Doppelte überschritt, aus dem Verkehr
gezogen (wir informierten).
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeiinspektion Ludwigslust
Pressestelle
Klaus Wiechmann
Telefon: 03874/411 304
E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/4474851
OTS: Polizeiinspektion Ludwigslust
Original-Content von: Polizeiinspektion Ludwigslust, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.12.2019 - 10:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2271538
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-LWL
Stadt:
Stolpe/ Parchim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erneutüberladenen Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Ludwigslust (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).