Finger weg von verbotener Pyrotechnik
(ots) - 493 sichergestellte Feuerwerksköper sind
das Ergebnis verstärkter Kontrollen, die die Bundespolizei - mit Unterstützung
des Zolls - in den vergangenen Tagen in Bad Muskau durchführte.
Gegen sieben Beschuldigte wurden im Zusammenhang mit den mitgeführten
pyrotechnischen Erzeugnissen Ermittlungen eingeleitet.
In vier Fällen verstießen Minderjährige im Alter von 12 - 15 Jahren gegen die
gesetzlichen Bestimmungen. In den anderen drei Fällen erwischten die
Ordnungshüter Männer im Alter von 18, 21 und 23 Jahren.
Die verbotene Pyrotechnik wurde sichergestellt, die Beschuldigten aus den
Landkreisen Bautzen, Görlitz und Meißen müssen sich nun wegen des Verstoßes
gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Ferner wird die Bundespolizei die
Aufwendungen für den fachgerechten Transport und für die endgültige Vernichtung
der pyrotechnischen Erzeugnisse den Jugendlichen und Erwachsenen in Rechnung
stellen.
Bei der sichergestellten Pyrotechnik handelte es sich oftmals um Feuerwerk der
Kategorie F3, deren Nutzung ausnahmslos Personen vorbehalten ist, die über eine
behördliche Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verfügen.
Die Beschuldigten bzw. Eigentümer des sichergestellten Feuerwerks waren
ausnahmslos nicht im Besitz dieser Erlaubnis.
Gerade mit Blick auf den anstehenden Jahreswechsel warnt die Bundespolizei
eindringlich vor dem Kauf von Pyrotechnik auf einschlägig bekannten Märkten im
Ausland. "Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch andere. Die Gefahren durch
andere Inhalte und andere Zündzeiten sind demzufolge kaum abzuschätzen."
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges
Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem
CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und Bestimmungen zum
Erwerb von Feuerwerkskörpern.
(https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/05Weitere-Themen/01_Ille
gale_Feuerwerkskoerper/Illegale_Feuerwerkskoerper_node.html)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 11
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 20.12.2019 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
Görlitz, Weißwasser, Bad Muskau
Kategorie:
Polizeimeldungen
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