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Zweitägige gemeinsame Kontrollaktion: Shisha-Bars von Polizei, Zoll und Ordnungsamt kontrolliert - erneut zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet

ID: 2271922

(ots) - Polizei, Zoll und Ordnungsamt der Stadt Köln haben am 18. und
19.12. in einer gemeinsamen Aktion sieben Shisha-Bars und ein Restaurant im
Kölner Stadtgebiet kontrolliert.

Bei den Kontrollen waren insgesamt etwa 3 Dutzend Polizeikräfte, 16 Zöllnerinnen
und Zöllner, sowie 4 städtische Einsatzkräfte im Einsatz.

Der Zoll stellte insgesamt knapp 170 Dosen Shisha-Tabak sicher. "In fünf
Shisha-Bars haben wir wieder un-versteuerten Tabak gefunden und
sichergestellt.", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. In
allen Fällen wurden noch vor Ort entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die
Barbetreiber eingeleitet.

"Unter den 19 angetroffenen und zu ihrer Beschäftigung befragten Personen
befanden sich zwei Männer ohne erforderliche Arbeitserlaubnis. Gegen sie und
ihre Arbeitgeber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfah-ren eingeleitet.", so der
Zollsprecher weiter. Bei 4 weiteren Arbeitnehmern ergaben sich Hinweise darauf,
dass sie nicht zur Sozialversicherung gemeldet sind.

Polizisten überprüften insgesamt 43 Personen und 20 Autos. In sechs Fällen
leiteten sie Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein und erhoben zwei
Verwarngelder.

Der Ordnungsdienst hat bei den Kontrollen in drei Betrieben Verstöße ermittelt.
Insbesondere der Nichtraucherschutz sowie der Jugendschutz standen im Fokus der
Ermittlungen. So wurden insgesamt 17 Personen vor Ort verwarnt, weil sie
innerhalb geschlossener Räumlichkeiten rauchten. Sie mussten jeweils ein
Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zahlen. Des Weiteren erwartet den
Gaststättenbetreiber hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rauchende
Jugendliche unter 18 Jahren wurden erfreulicherweise nicht angetroffen. Weitere
Verstöße betrafen unerlaubten Alkoholausschank, den Aushang eines alten
Jugendschutzgesetzes und ein fehlendes Nichtraucherschild sowie ein illegales




Wettspielgerät. Im Fall des unerlaubten Alkoholausschankes und des illegalen
Wettspielgerätes wird die Gewerbeabteilung eingeschaltet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-27252-1176
mobil: 0172-2514897
E-Mail: presse.hza-koeln(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121251/4475333
OTS: Hauptzollamt Köln

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drucken  als PDF  an Freund senden   Abbiegender Kleintransporter erfasst Fußgängerin  Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 20.12.2019 für den Bereich Peine.
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Datum: 20.12.2019 - 14:08 Uhr
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