-Verkehrsunfall mit Pedelec unter Alkoholeinfluss-
(ots) - Ein 52-jähriger Frankenthaler befährt am 21.12.2019, gegen
01:18Uhr, mit seinem Pedelec-Fahrrad die Goethestraße in Frankenthal aus
Richtung Flomersheimer Straße kommend. An der Einmündung
Goethestraße/Schopenhauer fährt der Radfahrer ungebremst gegen das Heck eines
ordnungsgemäß abgestellten PKW. Die Heckscheibe des PKW wird beschädigt. Der
Unfallverursacher wird durch den Aufprall ebenfalls leicht verletzt. Ein
durchgeführter Atemalkoholtest ergibt bei dem 52-Jährigen einen Wert von 1,19
Promille. Ihm wird eine Blutprobe entnehmen.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine
Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern
auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung
eingeleitet. Gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine
Geldstrafe verhängt werden. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die
Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber
alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem
Pedelec-Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus
Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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Datum: 21.12.2019 - 09:18 Uhr
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