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Die vom Focus erhobenen Vorwürfe sind unrichtig. Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums zum Beitrag "Wird die Bundespolizei zur Bundeswehr" (Focus vom 21. Dezember 2019, S. 38 ff.)

ID: 2272316

(ots) - In seiner heutigen Ausgabe veröffentlichte das Magazin Focus
einen Beitrag zu neuen Ausstattungen der Bundespolizei. Im Kern stellt der
Artikel den polizeifachlichen Zweck bestimmter Beschaffungsvorgänge in Frage.
Außerdem wird ein vermeintlich unabgestimmtes Vorgehen zwischen der
Bundespolizei und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
unterstellt. Hierzu stellt das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) die tatsächliche
aktuelle Sachlage klar:

I. Alle deutschen polizeilichen Sicherheitsbehörden haben nach den
terroristischen Angriffen seit Januar 2015 (Charlie Hebdo, Paris) ihre
Einsatztaktiken und Ausstattungen überprüft sowie begonnen, ihre Verfahren gegen
militärisch trainierte und ausgerüstete terroristische Täter anzupassen. Dieses
Vorgehen wurde in den zuständigen Bund-Länder-Gremien abgestimmt und von der
Bundespolizei mit Zustimmung des BMI umgesetzt. Zu diesem Zweck wurden die
Haushaltsmittel ab 2016 regelmäßig verstärkt.

Dies betrifft vor allem die individuelle Schutzausstattung der Beamten, die
Wirkausstattung von Mitteldistanzwaffen (z.B. MP 5) aber auch die Ausstattung
mit geschützten Sonderfahrzeugen wie z.B. das Nachfolgefahrzeug für den seit den
80er Jahren verwendeten Sonderwagen 4 (SW 4) mit Waffenstationen für das Gewehr
G 8 und die MP 5 (beide Waffen können Dauerfeuer schießen und unterliegen
insofern dem KWKG).

II. Zu den drei in dem FOCUS-Artikel angesprochenen Waffensystemen folgende
Anmerkungen zum Einführungsstand und deren Einsatzfähigkeit:

1. FLW 100 (Fernbedienbare Leichte Waffenstation): Das System ist
vorschriftenkonform und abgestimmt mit dem Beschaffungsamt des BMI (BeschA BMI)
beschafft worden. Angesichts der terroristischen Bedrohungslage bestand eiliger
Handlungsbedarf, der nur mit einem am Markt für die bei der Bundespolizei zum




damaligen Zeitpunkt bereits eingeführten EAGLE/ENOK-Fahrzeuge geeigneten und
verfügbaren System erfüllt werden konnte.

Die Einführung der FLW 100 in die Bundespolizei ist noch nicht erfolgt. Eine
Einsatzfreigabe erfolgt erst, wenn die polizeilichen Anforderungen an das System
zufriedenstellend erfüllt werden.

In der Polizei ist der Einzelschuss einsatztaktisch wichtig. Zwischen einzelnen
Schüssen verlangt das System eine vollständige Neujustierung. Im Einsatz ist das
nicht gegeben. Unterbleibt dies, wird der Streukreis in Folge sehr groß. Das ist
in der Bundespolizei grundsätzlich bekannt. Bei der Erprobung wurden diese
Effekte beschrieben und das Waffensystem in der Folge nicht für den
polizeilichen Einsatz freigegeben.

Aktuell arbeiten der Hersteller der Waffe und der Waffenstation gemeinsam mit
der Bundespolizei an einer Änderung der Systemkonfiguration. Die Waffe wird
baulich auf sicheres Einzelfeuer umgerüstet und die Waffenstation erhält eine
veränderte Steuerung und angepasste Software. Beides wird zeitnah vorgenommen
und erprobt. Im Ergebnis versprechen die Hersteller einen kleineren Streukreis
und sicheres Einzelfeuer. Erst wenn das System den polizeilichen Anforderungen
genügt, wird eine Einsatzfreigabe beim BMI beantragt werden.

2. MP 5: Die MP 5 ist verlässlich, erfüllt die Anforderungen und nach der
Aufrüstung bleibt das auch für viele Jahre so. Im Bestand der Bundespolizei sind
etwa 10.000 Maschinenpistolen. Etwa 3.000 davon werden durch Umrüstung
verbessert (z.B. durch eine aufsetzbare Laservisierung). Die Kosten betragen für
die jeweilige Umrüstung ca. 1.000 EUR je Waffe. Die zusätzlichen Anbauteile
können in der Zukunft weiterverwendet werden, was die Wirtschaftlichkeit weiter
verbessert. Die vom Focus beschriebenen vermeintlichen Verschleißausfälle an der
Waffe, (z. B. beim Lauf) machen sich erst nach vielen tausend Schuss bemerkbar.
Das sind nicht die Einsatzbedingungen der Bundespolizei. Die Konfiguration /
Beschaffung / Erprobung / Einführung einer neuen Waffe dauert mehrere Jahre. Die
Kosten dafür wären um ein Vielfaches höher. Hinzu kämen eine neue erforderliche
Fortbildung aller Polizeivollzugsbeamten, um die Handhabungssicherheit zu
trainieren und enorme Investitionen für Fortbildungseinrichtungen (z. B.
spezielle Schießanlagen), die auf eine neue Waffe zuzulassen wären. Dies dauert
sehr lange und ist sehr kostenintensiv. Auch in Bezug auf die MP5 ist die
Vorgehensweise mit dem BMI und dem Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR)
abgestimmt.

3. Schiffsgeschütz Bofors 57 mm. Die (Wieder-)Bewaffnung der drei neuen
Einsatzschiffe wurde vor dem Hintergrund der aktuellen terroristischen
Bedrohungslage und möglicher Auslandseinsätze im Detail zwischen BMI und BPOLP
geprüft und schließlich vom Bundesminister des Innern mit Erlass freigegeben.
Die einsatztaktischen Anforderungen beinhalteten auch und vor allem die Abgabe
eines gezielten Einzelschusses (Schuss vor den Bug und Schuss in die
Ruderanlage, um das Schiff manövrierunfähig zu machen). Diese Anforderungen als
K.O.-Kriterium erfüllte im Zusammenhang mit den schiffbaulichen Voraussetzungen
nur die BOFORS-Waffe. Eine sinnvolle und umfassende Erprobung wird nach
Installation der Waffen im System mit dem Schiff erfolgen. Im Übrigen ist diese
BOFORS-Waffe in vielen Ländern bewährt, so etwa bei der U.S. Coast Guard, in
Schweden, Norwegen, Kroatien, Mexiko, Kanada, Finnland, Montenegro, Irland.

4. Barett: Das Barett ist in vielen Landespolizeien lange erprobt und
eingeführt. So verfügen bspw. die Landespolizeien in Bayern, Nordrhein-Westfalen
und Berlin bis hin zur zivilen Hilfsorganisation THW über diese Ausstattung. Das
Barett wird nun auch in der Bundespolizei sukzessive eingeführt. Es ist keine
speziell militärische Kopfbedeckung und knüpft auch an polizeiliche Traditionen
an.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: (0331) 97997 9410
Fax: (0331) 97 99 93 895
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Datum: 21.12.2019 - 18:30 Uhr
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