Polizeiautobahnstation Ruchheim - Weihnachtsprävention 2019: Berauschendes Weihnachtsfest vernünftig feiern
(ots) - Ruchheim - Advent bedeutet Ankunft. Dass Weihnachten nicht 
mehr fern ist, erkennt jeder an der vierten brennenden Kerze am Adventskranz. 
Eine anstrengende, aber auch schöne Adventszeit neigt sich dem Ende. Ein 
aufregendes Jahr liegt hinter uns und nur noch Weihnachten und Silvester vor 
uns. Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte Ihnen anlässlich der noch 
bevorstehenden Feste die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr näher bringen. 
Wer sich zum Festessen mehr als 1 - 2 Gläser gönnt, egal ob Wein oder Bier, 
sollte unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen, als 
sich selbst hinter das Steuer zu setzen. Abgesehen von Ihrem Führerschein 
riskieren Sie vor allem Ihre Gesundheit und die  anderer Verkehrsteilnehmer. 
Sollten Sie tatsächlich einen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol 
verursachen, verlieren Sie nicht nur Ihren Führerschein, sondern auch jede Menge
Geld, da die meisten Versicherungen unter diesen Umständen den angerichteten 
Schaden nicht bezahlen werden. Das wäre alles Andere als eine schöne Bescherung.
Auch wenn wir Ihnen ein berauschendes Weihnachtsfest wünschen, appellieren wir 
an Ihre Vernunft und erläutern daher noch einmal die gesetzlichen 
Promillegrenzen: Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen und hierbei über 0,3 
Promille Alkohol im Blut haben, begehen Sie eine Straftat. Sollten Sie ohne 
Verkehrsunfall mit einem Promillewert zwischen 0,5 - 1,09 in einer 
Verkehrskontrolle auffallen, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit. Hier erwarten 
Sie beim ersten Mal ein 1-monatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 500EUR. Ab 
1,1 Promille spricht man von der "absoluten Fahruntüchtgkeit" bei 
Kraftfahrzeugführern. Die rechtlichen Konsequenzen sind ein Fahrverbot von 
mindestens 6 Monaten und eine Geldstrafe, die individuell festgelegt werden, da 
es sich um eine Straftat handelt. Ebenso verhält es sich auch auf dem Fahrrad, 
eine "absolute Fahruntüchtigkeit" erreicht man, wenn die 1,6 Promillegrenze 
überschritten wird.
Das Unfallrisiko ist mit Alkohol 10 mal größer, daher empfehlen wir ganz auf 
Alkohol zu verzichten, um eine sichere Ankunft zu erreichen.
Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest 
und einen guten, bestenfalls nüchternen, Rutsch ins neue Jahr.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
PK König
 
Telefon: 06237-933-0
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Datum: 22.12.2019 - 09:59 Uhr
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