Bundespolizei stellt Feuerwerkskörper sicher und warnt vor Gefahren
(ots) - Am Freitagabend (20. Dezember 2019) kontrollierte eine 
Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk auf der B 104 einen zuvor aus Polen
kommenden und in Richtung Pasewalk fahrenden PKW. Im Kofferraum des Fahrzeuges 
befanden sich zu diesem Zeitpunkt verschiedene pyrotechnische Erzeugnisse, 
darunter Knallkörper ohne die erforderlichen Prüfzeichen sowie weitere 
Knallkörper und Feuerwerksbatterien der Kategorie F3. Die Frage der Beamten, ob 
pyrotechnische Erzeugnisse mitgeführt werden, hatte der deutsche 
Staatsangehörige zuvor verneint.
Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen, 
besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben. Diese 
behördliche Erlaubnis konnte der 41-Jährige jedoch nicht vorlegen. Die 
Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den Mann aus der Uckermark 
(Brandenburg) wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des 
Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, 
dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich sind und 
deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und 
die Verwendung von Industriesprengstoff können - selbst bei korrekter Anwendung 
- zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der 
davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter 
Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland 
einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz.
Beachten Sie daher: Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei 
autorisierten Händlern und achten Sie immer darauf, dass Feuerwerkskörper mit 
einer Registriernummer und dem CE-Zeichen mit vierstelliger Zahl gekennzeichnet 
sind. Achten Sie auf angebrachte Kennzeichnungen mit der Kategorie F1 bzw. F2. 
Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist. 
Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise. Fehlen
solche Anleitungen und Hinweise, Finger weg - für Ihre und die Sicherheit aller!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk
Manina Puck
Telefon: 03973/2047- 103 (zu den Bürozeiten)
Fax: 03973/2047 - 118
E-Mail: manina.puck(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. 
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die 
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und 
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung 
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit 
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in 
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige 
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente 
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee 
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, 
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. 
Dazu gehören insbesondere:
- 
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und 
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur 
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter 
www.bundespolizei.de.
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Datum: 22.12.2019 - 11:56 Uhr
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