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Bundespolizei stellt Feuerwerkskörper sicher und warnt vor Gefahren

ID: 2272655

(ots) - Am Freitagabend (20. Dezember 2019) kontrollierte eine
Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk auf der B 104 einen zuvor aus Polen
kommenden und in Richtung Pasewalk fahrenden PKW. Im Kofferraum des Fahrzeuges
befanden sich zu diesem Zeitpunkt verschiedene pyrotechnische Erzeugnisse,
darunter Knallkörper ohne die erforderlichen Prüfzeichen sowie weitere
Knallkörper und Feuerwerksbatterien der Kategorie F3. Die Frage der Beamten, ob
pyrotechnische Erzeugnisse mitgeführt werden, hatte der deutsche
Staatsangehörige zuvor verneint.

Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen,
besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben. Diese
behördliche Erlaubnis konnte der 41-Jährige jedoch nicht vorlegen. Die
Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den Mann aus der Uckermark
(Brandenburg) wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich sind und
deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und
die Verwendung von Industriesprengstoff können - selbst bei korrekter Anwendung
- zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der
davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter
Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland
einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz.

Beachten Sie daher: Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei
autorisierten Händlern und achten Sie immer darauf, dass Feuerwerkskörper mit
einer Registriernummer und dem CE-Zeichen mit vierstelliger Zahl gekennzeichnet
sind. Achten Sie auf angebrachte Kennzeichnungen mit der Kategorie F1 bzw. F2.




Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist.
Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise. Fehlen
solche Anleitungen und Hinweise, Finger weg - für Ihre und die Sicherheit aller!

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Pasewalk
Manina Puck
Telefon: 03973/2047- 103 (zu den Bürozeiten)
Fax: 03973/2047 - 118
E-Mail: manina.puck(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/4476149
OTS: Bundespolizeiinspektion Pasewalk

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Datum: 22.12.2019 - 11:56 Uhr
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