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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

ID: 2272963

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember 2019 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Sibel H.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in fünf Fällen als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat
(IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2
StGB), wobei ihr in diesem Zusammenhang zudem Kriegsverbrechen gegen das
Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 VStGB) sowie Verstöße gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last gelegt
werden.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:

Sibel H. reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihrem - nach islamischem Ritus
geheirateten Ehemann nach Syrien und später in den Irak, um dort im
Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer
Staat (IS)" zu leben. Während ihres Aufenthalts im Irak wohnte die
Angeschuldigte an verschiedenen Orten und bezog an diesen mit ihrem Ehemann
nacheinander eine Wohnung und zwei Wohnhäuser, die teilweise möbliert und ihnen
jeweils von dem IS zur Nutzung überlassen worden waren. Die Immobilien hatte der
IS unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor der
Terrororganisation geflohen waren. Sibel H. verrichtete den Haushalt und
kümmerte sich um den im November 2016 geborenen gemeinsamen Sohn, damit ihr
Ehemann seine Arbeitskraft uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte.
Sie hatte zeitweilig Zugriff auf zwei vollautomatische Gewehre des Typs
Kalaschnikow AK47 mit Magazinen und später auf eine Kalaschnikow AK47 und ein
Sturmgewehr Colt M16.

Im April 2018 kehrte die Angeschuldigte aus dem Irak nach Deutschland zurück,




nachdem sie von kurdischen Sicherheitsbehörden des Landes verwiesen worden war.

Die Angeschuldigte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs am 6. August 2019 in Bayern festgenommen (vgl.
Pressemitteilung Nr. 38 vom 7. August 2019) und der Vollzug von
Untersuchungshaft angeordnet. Durch Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 3. September 2019 wurde der Haftbefehl außer Vollzug
gesetzt.

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4476525
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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Datum: 23.12.2019 - 09:50 Uhr
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