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Lkrs Konstanz

ID: 2274015

(ots) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Mühlhausen-Ehingen - Am Heiligen Abend, gg. 12:50 Uhr, kam es auf dem Parkplatz
eines Lebensmittelgeschäftes, am Hohenkräher Brühl, zu einem Verkehrsunfall.
Eine 76-jährige Pkw Lenkerin parkierte ihren Pkw KIA auf einem freien Parkplatz.
Beim Fahren in die Parklücke kollidierte sie allerdings mit einem ordnungsgemäß
abgestellten Pkw KIA, welcher so stark beschädigt wurde, dass dieses Fahrzeug
nicht mehr fahrbereit war. Zeugen beobachteten, dass die Unfallverursacherin
sich zum Einkaufen begab, nachdem sie die Schäden überprüfte. Als die Dame
wieder zu ihrem Pkw zurückkam, wollte sie mit ihrem Pkw sogar wegfahren, woran
sie gehindert wurde. Auch im Beisein der Polizei bestritt die Beschuldigte
vehement den Schaden verursacht zu haben. Den Polizeibeamten fiel bei der
Unfallaufnahme schließlich eine alkoholische Beeinflussung der Verursacherin
auf. Schlussendlich wurde die Unfalllenkerin zur Blutentnahme gebeten. Der
Führerschein wurde sofort einbehalten. Am Verursacherfahrzeug entstand
Sachschaden von ca. 1000 Euro, am geparkten Fahrzeug vmtl. wirtschaftlicher
Totalschaden in Höhe von ca. 3000 Euro.

Beschädigter Außenspiegel

Singen - Zu einer Sachbeschädigung in Form eines beschädigten, vermutlich
abgetretenen Außenspiegels eines Pkw Suzuki mit Schweizer Zulassung kam es in
der Zeit zw. 21.12.19, 16 Uhr und 22.12.19, 15:30 Uhr, in der Reichenaustraße in
Singen, gegenüber der Kleingartenanlage. Der Sachschaden beläuft sich auf ca.
100 Euro. Personen, welche sachdienliche Angaben zur Sachbeschädigung machen
können, mögen sich auf dem Polizeirevier Singen, unter Tel.: 07731 8880, melden.

Trunkenheit im Verkehr

Radolfzell - Am frühen Morgen des 25.12.2019 (05:30 Uhr) teilte ein
Verkehrsteilnehmer über Notruf mit, dass vor ihm auf der L226 zw. Steißlingen




und Radolfzell ein Pkw mit ca. 25 km/h in Schlangenlinien fahren würde. Der Pkw
Seat konnte in Radolfzell am Ortseingang angehalten und der 38-jährige
Pkw-Lenker einer Kontrolle unterzogen werden. Bei der Kontrolle konnte sich der
Fahrer kaum auf den Beinen halten, weshalb er zur Blutentnahme mitgenommen
wurde. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass der Führerschein in
Deutschland keine Gültigkeit mehr hat, weshalb der Fahrer zusätzlich zur
Trunkenheit im Verkehr, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gelangt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Konstanz
POK Markus Schmidt
Telefon: 07531 995-3355
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4477702
OTS: Polizeipräsidium Konstanz

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Datum: 25.12.2019 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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