Gengenbach - Vorfahrtsverletzung mit mehreren Verletzten
(ots) - Am ersten Weihnachtsfeiertag, kurz vor 20 Uhr, fuhr bei
Gengenbach ein französischer Fahrzeugführer mit seinem Peugeot unachtsam in die
B 33 in Richtung Offenburg ein. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines in
Richtung Offenburg fahrenden Mercedes. Dieser prallte seitlich in den Peugeot,
so dass dessen Fahrer schwer verletzt und im Fahrzeug eingeklemmt wurde. Seine
beiden Mitfahrer und die drei Insassen des Mercedes wurden leicht verletzt. Die
B 33 musste für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und der Unfallaufnahme voll
gesperrt werden. Der schwer verletzte Peugeot-Fahrer musste von der Feuerwehr
Gengenbach befreit werden. Er wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus
eingeliefert und stationär aufgenommen. Seine beiden Mitfahrer wurden zur
ambulanten Behandlung in eine umliegende Klinik eingeliefert. Das THW Offenburg
sicherte die Unfallstelle ab und übernahm die Sicherung der Umleitungsstrecke.
Um 21 Uhr war die Strecke wieder frei. An den beteiligten Fahrzeugen entstand
ein Schaden von 20.000 Euro.
/Him
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-210
E-Mail: offenburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110975/4477801
OTS: Polizeipräsidium Offenburg
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.12.2019 - 02:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2274094
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Gengenbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gengenbach - Vorfahrtsverletzung mit mehreren Verletzten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).