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(BC) (GP) (HDH) (UL) Region - Mit einem Knall ins neue Jahr / Die Polizei gibt Tipps für sicheres Silvester und einen guten Start ins neue Jahr.

ID: 2274241

(ots) - Auch in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim
und in Ulm wird an Silvester gefeiert. Zum Start in ein neues Jahr versammeln
sich Menschen auch auf den Straßen und feiern ausgelassen. Doch lauern bei all
der guten Stimmung auch viele Gefahren. Traditionell werden Böller oder andere
Feuerwerkskörper gezündet und Raketen in den Himmel geschossen. Diese bergen
aber ein großes Risiko. Vor allem in den falschen Händen können sie zu einer
großen Gefahr werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Kinder gerichtet
werden. Sie können meist die Zeit bis zur Explosion eines Feuerwerkkörpers oder
die Wucht der Explosion nicht richtig einschätzen.

Kinder unter 12 Jahren dürfen deshalb keine Feuerwerkskörper kaufen oder
entzünden. Jugendliche von 12-18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1
kaufen und entzünden. Dazu gehören z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerzeug,
Traumsterne und Eisfontänen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen erst von
Personen ab 18 Jahren gekauft und entzündet werden. Dazu gehören
Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller, Böller oder auch Vulkane. Das
"Böllern" ist aber nur am 31.12. und 01.01. erlaubt. An allen anderen Tagen
braucht man eine Ausnahmegenehmigung.

ACHTUNG ALKOHOL

Betrunkene wissen in ihrem Zustand nicht um die Gefahren und verletzen sich
häufig schwer an explodierenden Feuerwerkskörpern. Sie sollten deshalb kein
Feuerwerk zünden.

Auch für diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind gilt: Finger weg vom
Alkohol! Schon geringe Mengen verschlechtern die Wahrnehmung der Umwelt.
Besonders im Straßenverkehr sind die Auswirkungen verheerend. Sprechen Sie sich
daher mit ihren Freunden und Verwandten ab, wer auf dem Nachhauseweg hinter dem
Steuer sitzt und deshalb keinen Alkohol trinkt. Wie an anderen Tagen auch, hat
der Fahrer sein eigenes Leben, das seiner Mitfahrer und das anderer




Verkehrsteilnehmer in den Händen! Benutzen Sie lieber öffentliche Verkehrsmittel
oder ein Taxi, als sich oder andere in Gefahr zu bringen. Die Polizei wird in
diesem Jahr wieder verstärkt Verkehrskontrollen betreiben, um Gefahren
abzuwehren.

Die Behörden wollen dennoch ein unbeschwertes Feiern ermöglichen. Daher werden
an Silvester viele zusätzliche Polizistinnen und Polizisten im Dienst sein. Das
ist auch nötig, weiß die Polizei. Besonders auf großen Plätzen wie etwa vor dem
Ulmer Münster, aber auch auf den Plätzen in den größeren Städten werden sich
viele Personen aufhalten. Hüten Sie sich vor Taschendieben und halten Sie sich
fern von Streitenden. Im Notfall rufen Sie unter der Telefon-Nummer 110 an, um
Hilfe zu bekommen. Die Polizei hilft Ihnen gerne.

DAS WAR LETZTES JAHR:

Bereits zum Wechsel in das Jahr 2019 musste die Polizei mehrere Male
einschreiten. Beispiele:

- In Heidenheim sprengten Unbekannte einen Zigarettenautomaten mit
Böllern. Der wurde durch die Wucht der Explosion aus der
Verankerung gerissen und acht Meter weit geschleudert. Zum Glück
wurde niemand getroffen.
- In Göppingen wurden mehrere geparkte Fahrzeuge durch den
unachtsamen Umgang mit Böllern beschädigt.
- Ein Bewohner in Mittelbiberach konnte noch gerade rechtzeitig
ein Feuer löschen, welches durch eine abgebrannte
Feuerwerksbatterie entfacht wurde. Die hatte er zu früh im Müll
entsorgt. Das Feuer hätte beinahe auf das Haus übergegriffen.
- In der gesamten Region kam es zu mehreren Bränden, die durch
Feuerwerk verursacht wurden. Auch mussten einige Autofahrer
ihren Führerschein abgeben, weil sie betrunken am Steuer saßen.
- Auf dem Münsterplatz in Ulm wurden Personen, die
Schreckschusswaffen führten, kontrolliert. Auch an Silvester
gilt: Das Führen und Abfeuern von Schreckschusswaffen außerhalb
des Grundstücks bedarf einer Genehmigung. Andersfalls zieht es
eine Strafanzeige nach sich.

TIPPS DER POLIZEI

Außerdem warnt die Polizei vor selbst gebastelten oder illegal erworbenen
Böllern aus dem Ausland. Diese sind in Deutschland nicht zugelassen und man
macht sich mit ihnen strafbar. Zudem stellen sie eine große Gefahr für alle
Personen dar, die direkt neben Ihnen stehen. Keiner kennt die genauen
Auswirkungen der Explosion. Sie können schon bei den geringsten Einwirkungen
explodieren. Dabei ist der Tod eine mögliche Konsequenz. Aber auch sonst kommt
es häufig zu schweren Verletzungen und Sachbeschädigungen.

Was alles zu beachten ist, kann aus einem Informationsblatt der Polizei
entnommen werden. Darin warnt die Polizei etwa vor illegalen oder selbst
gebastelten Böllern und mahnt, einfachste Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wie
etwa ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten. Das Informationsblatt der
Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und
woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind -
wird die Gebrauchsanleitung beachtet - weitgehend sicher. Zudem erhalten
Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das
Zünden von Feuerwerkskörpern verboten ist.

Die Polizei rät, in der Feierlaune einige Ratschläge zu befolgen:

- Passen Sie aufeinander auf. Gehen Sie in der Gruppe und
versuchen Sie einander den Abend über im Blick zu behalten.
- Wenn Sie merken, dass eine Freundin oder ein Freund betrunken
ist, sorgen Sie für einen sicheren Rückweg.
- Achten Sie auf Ihr Getränk und die Getränke Ihrer
Begleitpersonen. Niemals unbeaufsichtigt stehen lassen!
- Wehren Sie sich gegen Belästigung und unerwünschten
Körperkontakt.
- Wenden Sie sich sofort an die Polizei, wenn Sie oder andere
bedroht werden.
- Achten Sie auf einen sicheren Heimweg. Nutzen Sie öffentliche
Verkehrsmittel und Taxis.

Ratschläge für die sichere Anwendung der Feuerwerkskörper:

- Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften kaufen, um
zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch weitgehend
sicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und auch
einhalten.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die keine Mängel aufweisen.
Fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht wieder anzünden, sondern
entsorgen.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wo das Böllern erlaubt
ist.
- Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
- Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und
Gebäuden einhalten.
- Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B.
Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
- Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere
Flaschen) verwenden.
- Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der
Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
- Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist
gefährlich und deshalb verboten.
- Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk
zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und
anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

Das Informationsblatt der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk
kann kostenlos im Internet unter
https://praevention.polizei-bw.de/praevention/umgang-mit-silvesterfeuerwerk/
heruntergeladen werden. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in
Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter
www.polizei-beratung.de.

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Manuel Augst, Marco Sieber, Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4477977
OTS: Polizeipräsidium Ulm

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Datum: 26.12.2019 - 10:30 Uhr
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