Denkmalpfleger findet Handgrante in Waldstück
(ots) -
Am heutigen Tag, gegen 15:30 Uhr, hat ein 47-jähriger Ueckermünder in
seiner Funktion als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger in einem
Waldstück in der Nähe von Berndshof nach Anschlagen seines
Metalldetektors beim Nachgraben eine sog. "Eierhandgranate" aus dem
letzten Weltkrieg gefunden.
Der Fundort wurde durch eine Funkstreifenwagenbesatzung des
Polizeireviers Ueckermünde gesichert und die Granate durch
Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes fachgerecht in Verwahrung
genommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die
Gefahren von Fundmunition sowie des illegalen Sondengehens hin.
Zum einem besteht für die Finder durch eine unsachgemäße Handhabung
mit Munitionsteilen, insbesondere mit sog. "Blindgängern",
Lebensgefahr.
Zum anderen richten unqualifizierte und illegale Schatzsuchen mit
Metalldetektoren und Raubgrabungen große Schäden am archäologischen
Kulturerbe an. Der Einsatz von Metalldetektoren zum Auffinden von
Bodendenkmalen steht deshalb unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 12
Denkmalschutzgesetz M-V. Wer ohne eine Genehmigung mit dem
Metalldetektor Bodendenkmale ortet und ausgräbt bzw. auf
Bodendenkmalen mit einem Detektor sucht, kann im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder sogar im Rahmen eines
Strafverfahrens im Sinne des Strafgesetzbuches zur Verantwortung
gezogen werden.
im Auftrag
Michael Steinführer
Polizeiführer vom Dienst
Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg
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Polizeipräsidium Neubrandenburg
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Nicole Buchfink
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Datum: 26.12.2019 - 16:50 Uhr
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