Denkmalpfleger findet Handgrante in Waldstück
(ots) - 
Am heutigen Tag, gegen 15:30 Uhr, hat ein 47-jähriger Ueckermünder in
seiner Funktion als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger in einem 
Waldstück in der Nähe von Berndshof nach Anschlagen seines 
Metalldetektors beim Nachgraben eine sog. "Eierhandgranate" aus dem 
letzten Weltkrieg gefunden.
Der Fundort wurde durch eine Funkstreifenwagenbesatzung des 
Polizeireviers Ueckermünde gesichert und die Granate durch 
Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes fachgerecht in Verwahrung 
genommen. 
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die 
Gefahren von Fundmunition sowie des illegalen Sondengehens hin. 
Zum einem besteht für die Finder durch eine unsachgemäße Handhabung 
mit Munitionsteilen, insbesondere mit sog. "Blindgängern", 
Lebensgefahr.
Zum anderen richten unqualifizierte und illegale Schatzsuchen mit 
Metalldetektoren und Raubgrabungen große Schäden am archäologischen 
Kulturerbe an. Der Einsatz von Metalldetektoren zum Auffinden von 
Bodendenkmalen steht deshalb unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 12
Denkmalschutzgesetz M-V. Wer ohne eine Genehmigung mit dem 
Metalldetektor Bodendenkmale ortet und ausgräbt bzw. auf 
Bodendenkmalen mit einem Detektor sucht, kann im Rahmen eines 
Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder sogar im Rahmen eines 
Strafverfahrens im Sinne des Strafgesetzbuches zur Verantwortung 
gezogen werden.
im Auftrag
Michael Steinführer
Polizeiführer vom Dienst
Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Nicole Buchfink
Telefon: 0395/5582-2040
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Datum: 26.12.2019 - 16:50 Uhr
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