Für ein sicheres und schönes Silvester - Hände weg von illegalem Feuerwerk!
(ots) - Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird 
traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Leider bringt die Tradition 
auch Gefahren mit sich, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und 
können beim falschen Umgang damit gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse 
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben und 
Gesundheit gibt die Feuerwehr Hamburg daher folgende Hinweise:
Hände weg von illegalem Feuerwerk! Achten Sie beim Erwerb von Feuerwerksartikeln
darauf, nur geprüftes Feuerwerk zu kaufen. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer 
Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der 
Prüfstelle gekennzeichnet. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für 
Materialforschung und -prüfung (BAM. Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.
Feuerwerkskörper sind in folgende Kategorien unterteilt: Kategorie F1: z.B. 
Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Knallbonbons Kategorie F2: z.B. 
Raketen und Batterien, Böller, Sonnen-/Feuerräder, Römische/Bengalische Lichter 
oder Fackeln, Fontänen, Bodenwirbel, Heuler, Feuertöpfe Kategorie F3 und F4: 
erlaubnispflichtiges und professionelles Feuerwerk Feuerwerkskörper der 
Kategorien F3 und F4 dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft 
noch abgebrannt werden.
Nicht genehmigungsfähige pyrotechnische Gegenstände sind verboten und können 
schwerste, mitunter tödliche Verletzung verursachen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur in der Zeit vom 31.
Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an 
Personen über 18 Jahre erfolgen.
Beachten Sie lokal ausgesprochene Böllerverbote, z.B. in diesem Jahr am 
Jungfernstieg und rund um die Binnenalster.
Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch 
bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu 
wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Abbrennen bzw. die Nutzung in 
der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist. Das Schießen von Seenotsignalraketen und 
Signalmunition als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben 
und Gesundheit dar und ist verboten.
Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer 
Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. 
"Verirrte" Raketen können einen Brand entzünden, Pulverdampf von 
Feuerwerkskörpern kann Rauchmelder und Brandmeldeanlagen auslösen. Die Feuerwehr
Hamburg hat an Silvester alle Hände voll zu tun, Sie vermieden so unnötige 
Einsätze. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in
der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, 
danach 8 m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht 
unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen. Starten Sie 
Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die 
Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert 
aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren
Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerkskörper der 
Kategorie F2 nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten 
während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben. In der Nähe von 
Gebäuden die an Silvester besonders gefährdet sind, z.B. Reet- oder 
Strohdachhäuser, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter 
Beachtung der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Entzündung von Raketen der
Kategorie F2 ist ein Abstand von mindestens 200 m einzuhalten.
Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel 
erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer 
Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem 
entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren. Die Verwendung von 
illegalem Feuerwerk ist verboten und kann schwerste Verletzung verursachen und 
tödlich enden. Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten in festen, verschließbaren 
Taschen und auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines
Feuerwerkskörpers, die Vorräte wieder abdecken.
WICHTIG: Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort über den 
Notruf 112 die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Notfällen Erste Hilfe. Bei Feuer
warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die 
Wohnungstür zum Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und 
weisen Sie diese ein.
Ihre Feuerwehr Hamburg wünscht einen sicheren und schönen Jahreswechsel.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Hamburg
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Jan Ole Unger
Telefon: 040/42851 51 51
E-Mail: presse(at)feuerwehr.hamburg.de
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Datum: 30.12.2019 - 07:54 Uhr
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