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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland warnt vor Alkohol und Drogen am Steuer und vor dem Zünden von Raketen - eine Gefahr für sich und für andere - die Polizei gibt Tipps! #sicherinsneuejahr!

ID: 2275068

(ots) - Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei und schon steht das
nächste Highlight vor der Tür - der Jahresabschluss!

An Silvester verabschieden wir uns vom alten und freuen uns auf ein gutes,
erfolgreiches und gesundes Neues Jahr!

Das eine oder andere Gläschen Sekt und das obligatorische Feuerwerk gehören für
viele zu einer fröhlichen Party dazu, können unter Umständen jedoch auch
Gefahren darstellen.

Wie sorgen Sie Silvester für Ihre und für die Sicherheit anderer? Die Polizei
gibt Tipps:

+++ Alkohol und Drogen am Steuer - eine nicht zu unterschätzende Gefahr! +++

Viele Menschen verabschieden sich mit einer feuchtfröhlichen Party vom alten
Jahr. Doch auch die schönste Feier ist irgendwann vorbei und gerade an Silvester
alternative Fahrdienste stark ausgelastet. So siegt oftmals die Ungeduld und so
mancher setzt sich trotz vorherigen Alkoholgenusses hinters Steuer.

"Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer!" warnt
Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland.

+++ Promille-Grenzwerte und Strafen +++ Bei Alkohol am Steuer gilt laut
Bußgeldkatalog: Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kann sich ein Fahrer wegen
Trunkenheit am Steuer strafbar machen, wenn er den Verkehr gefährdet (z.B.
Schlangenlinien fährt) oder sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt (z.B. Torkeln,
verwaschene Sprache). Es drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg, auch
Fahrverbot, wenn Sie einen Unfall verursachen.

Ab dem entscheidenden Grenzwert von 0,5 Promille im Blut drohen beim ersten
Verstoß (ohne Anzeichen von Trunkenheit) 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld
und 2 Punkte in Flensburg. Beim zweiten Mal gilt: 3 Monate Führerschein-Entzug,
1.000 Euro Strafe und 2 Punkte. Wird man das dritte Mal erwischt, drohen 3
Monate Führerschein-Entzug, 1.500 Euro Geldbuße und 2 Punkte.





Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Es droht eine Geld- oder
Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerschein-Entzug (6 Monate bis 5 Jahre oder
dauerhaft) und 3 Punkte in Flensburg. Verursacht ein alkoholisierter Fahrer
einen Unfall, sollte er nicht auf seine Kasko- oder Haftpflichtversicherung
zählen. Erstere wird nicht zahlen und zweitere kann Regress fordern.

Ab 1,6 Promille gelten dieselben Strafen wie ab 1,1 Promille. Zudem muss man bei
einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, dass eine
sogenannte "Fahreignung" besteht. Übrigens müssen auch Radfahrer mit 1,6
Promille mit einem Verfahren rechnen, wenn sie erwischt werden.

Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze. Wird sie nicht eingehalten, wird
ein Bußgeld von 250 Euro erhoben und es gibt 1 Punkt in Flensburg. Wird man ein
zweites Mal in der verlängerten Probezeit erwischt, kann der Führerschein
entzogen werden.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei außerdem vor den Folgen vom
Restalkohol. Wer am Abend oder sogar noch in der Nacht Alkohol, zu sich nimmt,
ist morgens noch längst nicht alkoholfrei.

"Ein paar Stunden Schlaf, eine Tasse Kaffee oder eine kalte Dusche reichen dann
nicht aus, um nüchtern zu werden!" betont Andrea Papenroth, Pressesprecherin der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und warnt vor Fehleinschätzungen. "Je
nach Konstitution baut der Körper in einer Stunde nur zwischen 0,1 und 0,2
Promille ab!"

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland warnt auch vor dem Fahren unter
dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Die zahlreichen konzentrierten Verkehrskontrollen im Zuständigkeitsbereich der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland verdeutlichen, dass Alkohol- sowie
Drogenkontrollen fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit sind.

Beim Konsum ist das Seh- und Reaktionsvermögen über Tage erheblich
eingeschränkt. "Der Fahrzeugführer, der Alkohol oder Drogen konsumiert, ist eine
Gefahr im Straßenverkehr" warnt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Nicht nur für sich, sondern auch für
andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer!"

+++ Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! +++

Für einen guten Start ins neue Jahr einige vorbeugende Tipps der Polizei:

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das "BAM-Prüfzeichen" achten. Diese Artikel
wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und weisen daher
einen verlässlichen Sicherheitsstandard auf. Leichtsinniges Hantieren und
Verhaltensfehler beim Umgang mit Silvesterartikeln sowie "Basteleien" führen
häufig zu Bränden, aber auch zu unnötigen Unfällen. Daher immer die
Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht zweckentfremden.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Jugendliche müssen die
aufgedruckte Altersangabe beachten! Kinder unter 12 Jahren auch beim Abbrennen
von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel, wie zum Beispiel
Wunderkerzen) beaufsichtigen.

Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Die Feuerwehr und die Polizei bittet
darauf zu achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe sind.
Feuerwerk nie in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort
Sicherheitsabstand einnehmen. Kleidungsstücke aus Kunststoff können leicht Feuer
fangen. Schwere Verbrennungen sind leider oft die Folge. "Versager" niemals ein
zweites Mal zünden.

Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in
Berührung kommen. Die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so
ausrichten, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf
Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore
eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende
Brände.

Dachluken, Fenster, Türen und Tore sollten in der Silvesternacht geschlossen
sein. Brennbare Gegenstände müssen von den Balkonen genommen werden. Müll- und
Wertstoffcontainer sollten aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt
werden.

Bei starkem Wind sollte, wegen eines möglichen Abdriftens, auf das Abbrennen von
Raketen verzichtet werden.

Nach übermäßigem Alkoholgenuss keine Feuerwerkskörper zünden!

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland wünscht Ihnen einen schönen
Jahreswechsel und bittet in diesem Zusammenhang die Wege für Polizei- und
Rettungsdienste immer frei zu machen bzw. zu halten.

Helfen Sie, wenn es nötig ist, und haben Sie Respekt vor der Arbeit, die Hilfe
leistet und Menschenleben rettet!

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4479859
OTS: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland

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Datum: 30.12.2019 - 08:00 Uhr
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