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Damit das neue Jahr gut beginnen kann - Polizei Trier gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

ID: 2275130

(ots) - Alle Jahre wieder kommt es während der
Silvesterfeierlichkeiten zu schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen,
die auf den unsachgemäßen Umgang Pyrotechnik zurückzuführen sind. Daher warnt
die Polizei ausdrücklich vor einem unsachgemäßen Umgang mit den
Silvester-Böllern, dies insbesondere mit unkalkulierbar gefährlichen illegalen
Feuerwerkskörpern.

Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops
im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt solche
Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen uns
Sicherheitsauflagen wie in Deutschland. Insofern kann sich der Besteller
gegebenenfalls strafbar machen.

Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um
für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für
den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten.

Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher sind bereits die Einfuhr, das
Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.

Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und
zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und eine
dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen die genannten
Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Illegale und damit gefährliche
Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der
Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff
vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand, die
sie zündet und festhält, zerreißen. Weitere Gefahren entstehen durch
Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können.

Damit es beim Umgang mit Böllern auch beim Spaß bleibt, gilt es unbedingt einige
Sicherheitshinweise zu beachten:





Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, zum Beispiel im
Supermarkt, ein.

Verwenden Sie nur frei verkäufliche Pyrotechnik mit BAM-Kennzeichnung
(Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Die Prüfnummer der BAM ist
die 0589 (siehe Bild).

Werfen Sie Böller nicht unkontrolliert und niemals auf Menschen.

Schießen Sie Raketen immer nur aus sicherer Befestigung senkrecht in die Höhe
und niemals in Richtung vom Menschenmengen ab!

Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen oder Behältnissen
(Dosen, Flaschen, Briefkästen, Mülltonnen usw.).

Brennen Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen ab. Halten Sie
immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden ein.

Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in
dieser Zeit nicht nähern. Zünden Sie den Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht
wieder an. Nach 15 Minuten kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser
gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

Tragen Sie Ihre Böller-Vorräte niemals direkt am Körper.

Bewahren Sie Ihr Silvesterfeuerwerk so auf, dass keine Selbstentzündung möglich
ist.

Sie sollten Feuerwerkskörper auf keinen Fall verändern oder selbst herstellen;
hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.

Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und
Einschränkungen.

Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Jahreswechsel und Gesundheit in 2020!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-1020
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Datum: 30.12.2019 - 09:33 Uhr
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