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Nr.: 0836--Die Polizei informiert zur Silvesternacht--

ID: 2275138

(ots) -
-

Ort: Bremen, Stadtgebiet
Zeit: 31.12.19

Die Polizei Bremen stellt sich auch in diesem Jahr wieder auf eine einsatzreiche
Silvesternacht ein. Einsatzkräfte werden im gesamten Stadtgebiet uniformiert und
zivil unterwegs sein. Einige ausgewählte Orte, wie die Sielwallkreuzung, die
Schlachte oder Vegesack hat die Polizei dabei besonders im Blick.

Die Silvesternacht zählt erfahrungsgemäß zu den einsatzreichsten Nächten der
Polizei Bremen. Mehrere tausend Menschen werden auf den Bremer Straßen den
Jahreswechsel feiern. Aus diesem Grund werden in dieser Nacht verstärkt sowohl
uniformierte als auch zivile Beamte im Dienst sein.

Auch in der Silvesternacht wird als ergänzendes Element der Deeskalation und als
Mittel der polizeilichen Eigensicherung die Bodycam im Einsatz sein. Mit den
anlassbezogenen Aufzeichnungen sollen potenzielle Gewalttäter abgeschreckt
werden, da die aufgezeichneten Daten auch in einem sich anschließenden
Strafverfahren verwendet werden dürfen.

Wie bei anderen Großveranstaltungen auch, bewerten die Sicherheitsbehörden in
Bremen die Sicherheitslage für die Silvesternacht täglich neu. Anhaltspunkte für
eine konkrete Gefährdung liegen nicht vor.

Die Polizei bittet um Beachtung folgender Sicherheitshinweise:

Wenn Sie sich bedroht fühlen oder sogar körperlich bedrängt werden, machen Sie
durch lautes Schreien auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte direkt
und aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Verständigen Sie bitte umgehend die
Polizei über den Notruf 110. Dies gilt auch für verdächtige Beobachtungen.

Umgang mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik: Der Marktplatz in Bremen ist
knallfreie Zone, um das Welterbe Rathaus und Roland vor Schäden zu bewahren.
Außerdem besteht seit dem Jahreswechsel 2010/2011 ein grundsätzliches Verbot im




Hinblick auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von
Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen sowie rund um den
Flughafen Bremen. Für die Diskussion um weitergehende Verbote, wie sie aktuell
auch in anderen Städten geführt wird, zeigt sich Innensenator Ulrich Mäurer
offen. "Mit dem Thema werden sich aufgrund der unterschiedlichsten
Zuständigkeiten im kommenden Jahr wohl gleich mehrere Ressorts beschäftigen."
Schließlich tangiere die Böllerei nicht nur Sicherheitsfragen, sondern auch den
Umwelt-, Gesundheits-, und Tierschutz. Dabei sei es wichtig, nicht nur Dinge zu
verbieten, sondern sie auch durchsetzen zu können sowie über Alternativen
nachzudenken.

Aktuell darf an Silvester von 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr geböllert werden. Immer
wieder kommt es aber an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel
Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach
Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale Feuerwerkskörper
-beispielsweise die sogenannten "Polenböller" oder selbstgebaute Silvesterböller
- abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern
auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Bundespolizeiinspektion Bremen
weist zum Jahreswechsel ebenfalls auf das grundsätzlich bestehende Verbot von
Böllern und Raketen auf Bahnanlagen hin. Besonders in den engen Personentunneln
und Treppenabgängen sind Gehörschäden nicht auszuschließen. Zudem sind auf
Bahnanlagen besondere Brandgefahren zu beachten. Verstöße sind keine
Kavaliersdelikte können als Straftaten wegen gefährlicher Eingriffe in den
Bahnverkehr verfolgt werden.

Letztes Jahr wurden in der Silvesternacht Feuerwerkskörper in Richtung von
Einsatzfahrzeugen geworfen und geschossen. Dabei sollen auch verbotene Signal-
bzw. Schreckschusswaffen genutzt und gezielt in Richtung der Einsatzkräfte
gerichtet worden sein.

Auch an Silvester: Die Polizei warnt eindringlich vor dem Umgang mit
Schreckschuss- und sog. Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der
Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Damit sind Waffen gemeint, die
täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Ein Verstoß dagegen ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet
werden. Neben dem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den
Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden.
Die Folgen sind aufwendige Polizeieinsätze, häufig mit Spezialeinsatzkräften,
die glücklicherweise in der Regel gut ausgehen. Deutschlandweit hat es aber auch
bereits Verletzte bei solchen Polizeieinsätzen gegeben. Insbesondere, wenn eine
Waffe gezielt auf Personen gerichtet wird und eine Gefahr für das Leben der
Bürger oder Einsatzkräfte anzunehmen ist, kann dies im schlimmsten Fall zu einer
Schussabgabe seitens der Einsatzkräfte führen.

Die Polizei klärt auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit
Silvesterfeuerwerk unter www.polizei-beratung.de

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114/-115
Fax: 0421/362-3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/4479959
OTS: Polizei Bremen

Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.12.2019 - 09:43 Uhr
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