Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Bei zahlreichen Verkehrskontrollen überprüften Oberhausener
Streifenwagenbesatzungen Verkehrsteilnehmer auf ihre Fahrtüchtigkeit. Leider
wurden sie dabei viel öfter "fündig" als erhofft.
Am frühen Sonntagmorgen (29.12.) war ein 44-jähriger Oberhausener mit seinem LKW
Iveco auf der Bebelstraße unterwegs. Er hatte trotz Dunkelheit kein Licht
eingeschaltet und machte auch sonst durch eine unsichere Fahrweise auf sich
aufmerksam. Als Polizisten ihn stoppten, bemerkten sie sofort einen starken
Alkoholgeruch in seiner Atemluft. Einen Wert von über einem Promille zeigte der
Alco-Test an und bestätigte den Verdacht der Polizisten. Sie nahmen den Mann mit
zur Blutprobenentnahme, stellten seinen Führerschein sicher und untersagten ihm
mit sofortiger Wirkung das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen im
Straßenverkehr.
Sonntagnachmittag trafen Streifenwagenbesatzungen innerhalb weniger Minuten auf
der Lenaustraße und Bebelstraße auf Autofahrer (28/29), die unter Drogeneinfluss
gefahren waren. Beiden wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt
untersagt.
Samstagnachmittag (28.12.) überprüften Polizisten auf der Mülheimer Straße einen
30-jährigen Dacia-Fahrer. Der Mann konnte seinen Führerschein nicht vorzeigen.
Eine Überprüfung zeigte dann, dass der Oberhausener gar keine Fahrerlaubnis
besaß. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, nachdem die Polizisten ein
Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatten.
Bereits in der Nacht zum Samstag hatten Polizisten auf der Westfälische Straße
einen 48-jährigen Opel-Fahrer angehalten, bei dem ein Test den Konsum von Drogen
angezeigt hatte. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Am Freitagnachmittag (27.12.) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung auf der
Holtener Straße einen 32-jährigen VW-Fahrer. Nach der Überprüfung seiner
Personalien war klar, dass der Oberhausener keine Erlaubnis zum Führen eines
Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum besaß. Gegen ihn wurde ein
Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Oberhausen auf www.facebook.com/Polizei.NRW.OB
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Oberhausen
Telefon: 0208/826 22 22
E-Mail: pressestelle.oberhausen(at)polizei.nrw.de
https://oberhausen.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62138/4480161
OTS: Polizeipräsidium Oberhausen
Original-Content von: Polizeipräsidium Oberhausen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.12.2019 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2275296
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OB
Stadt:
Oberhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).