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Mann mit Gewehr gestellt in Büdingen

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(ots) - Mann mit Gewehr gestellt

Büdingen: Eine dunkle Limousine fährt vor, drei Männer steigen aus. Während zwei
vor dem Eingang Schmiere stehen, betritt einer das Etablissement, ein Gewehr in
den Händen. Was wie eine filmreife Szene aus einem Großstadtthriller wirkt,
spielt sich am Freitag (27.12.) gegen 13 Uhr in der Wetterau ab. Bei dem
Etablissement handelt es sich um einen Friseursalon in der Düdelsheimer Straße
und das Geschehen fällt auf. Eine Zeugin, die das Verhalten der Männer und deren
Bewaffnung bemerkt, alarmiert die Polizei. Sofort sind die Gesetzeshüter
unterwegs und fahnden nach dem Trio und der dunklen Limousine. Zeitnah wird der
BMW aufgebracht und gestoppt. Ebenfalls filmreif und mit Maschinenpistole im
Anschlag, wird der Fahrer aus dem Auto gesprochen, zu Boden gebracht und
gefesselt. Er ist zwischenzeitlich alleine im Fahrzeug unterwegs, das
Sturmgewehr liegt griffbereit auf der Rückbank.

Die Polizisten schauen es sich genauer an. Es stellt sich heraus, dass es sich
um eine sogenannte SoftAir-Waffe handelt. Diese verschießen Plastikkügelchen mit
Luftdruck, sehen dem Original jedoch zum Verwechseln ähnlich.

Der Mann wird zur Polizeistation verbracht. Er bekommt Gelegenheit, sich zu dem
Vorfall zu äußern und erklärt kleinlaut, dass man bloß mal habe zeigen wollen,
welches neue Spielzeug man sich gekauft habe. Dass der Scherz ganz anders hätte
ausgehen können, wird ihm schließlich bewusst. Für die eingesetzten Polizisten
ist das Plastikgewehr als solches nämlich nicht erkennbar. Zu ihrer eigenen
Sicherheit müssen sie von einer echten Waffe ausgehen. Glück für den 22-jährigen
Büdinger, dass die Schutzleute gute Nerven haben und sich niemand verletzt.

Seine schmierestehenden Begleiter erscheinen schließlich selbständig auf der
Polizeistation, um sich nach ihrem Kumpel und dem, was sie erwartet, zu




erkundigen.

Der Besitz einer vollautomatischen SoftAir-Waffe ist gemäß Waffengesetz
verboten. Ebenso verhält es sich mit dem Führen von Anscheinswaffen. Das sind
solche, die tatsächlichen Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen. Sie dürfen nur
in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden, um die Öffentlichkeit
nicht zu beunruhigen. Beide Verstöße sind Ordnungswidrigkeitstatbestände, die
mit einem Bußgeld bewährt sind, das die Waffenbehörde festlegt.

Ob den drei polizeibekannten Männern der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt
wird, wird derzeit geprüft. Im Anschluss an die Maßnahme konnten sie ihrer Wege
gehen und haben aus der Sache hoffentlich gelernt. Das Plastikgewehr mussten sie
zurücklassen. Es ist sichergestellt und wird an die Waffenbehörde übergeben.

Corina Weisbrod

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Datum: 30.12.2019 - 13:25 Uhr
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