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Bundespolizei durchsucht Wohnungen wegen Umgangs mit verbotener Pyrotechnik

ID: 2275682

(ots) - Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten Bundespolizisten
Wohnungen in der Gemeinde Geratal nach Spreng- und Feuerwerkskörpern. Die
Durchsuchungen erfolgten auf Beschluss des Amtsgerichts Hof. Die dortige
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier 18-jährige Deutsche wegen des Erwerbs,
Beförderung, Verkehrs oder Umgangs von und mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Die vier Thüringer waren bei einer Kontrolle am 13. Dezember aufgefallen. Am
bayerischen Grenzübergang Schirnding waren sie aus Tschechien kommend mit über
20 Kilogramm an Feuerwerkskörpern und Böllern mit gefälschtem CE-Zeichen
erwischt worden. Einer der Beschuldigten hatte zudem eine Softair-Pistole ohne
Prüfzeichen dabei. Weil die Vier nicht im Besitz einer für den Umgang mit den
Feuerwerkskörpern und der Softair-Pistole erforderlichen Erlaubnis waren, wurden
gegen sie Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und
wegen Verstoßes gegen Waffengesetz eingeleitet.

Da die Ermittler davon ausgehen, dass die Beschuldigten darüber hinaus im Besitz
weiterer Feuerwerkskörper und Böller sind, wurden die Durchsuchungen ihrer
Wohnungen angeordnet. Betroffen waren drei Objekte in Gräfenroda und eins in
Frankenhain. In einem der Objekte fanden die Beamten 24 und in einem weiteren
Objekt zwei nicht zugelassene, erlaubnispflichtige pyrotechnische Erzeugnisse.
Außerdem stießen die Beamten bei der Durchsuchung in einem Objekt auf eine
geringe Menge Betäubungsmittel. Die gefundene Pyrotechnik wurde durch die
Entschärfergruppe der Bundespolizei sichergestellt und wird in der Folge durch
diese entsorgt.

In dem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem Umgang mit verbotener
Pyrotechnik. Besitz und Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten / zugelassenen
Feuerwerkskörpern ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Dies kann mit




einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft oder mit einer
Geldbuße belegt werden.

Von illegaler Pyrotechnik kann große Gefahr ausgehen. Legale Feuerwerkskörper,
Böller und Knaller durchlaufen ein aufwändiges Prüfverfahren bei der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die somit
konformitätsbewerteten Feuerwerkskörper werden vom Hersteller mit einem
CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet und erhalten zusätzlich
eine Identifikationsnummer. Immer gilt: Finger weg von verbotenen
Feuerwerkskörpern! Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet
unter: www.polizei-beratung.de.

Wussten Sie schon, die Bundespolizei in Mitteldeutschland ist auch bei Twitter
online, folgen Sie uns unter (at)bpol_pir.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74167/4480538
OTS: Bundespolizeiinspektion Erfurt

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Datum: 30.12.2019 - 14:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Geratal



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