Vielfältiger Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit in allen Facetten aufgedeckt
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des
Hauptzollamtes Heilbronn
Am Ende der von der Staatsanwaltschaft Heilbronn durchgeführten Strafverfahren
verhängte das Amtsgericht Heilbronn vor kurzem Haftstrafen von insgesamt sechs
Jahren.
Dem Urteil vorausgegangen waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Hauptzollamtes Heilbronn zu Sachverhalten aus der Zeit von August 2013 bis
Ende 2016. "Diese ergaben Betrügereien bislang ungekannten Umfangs zu Lasten der
Solidargemeinschaft", so ein Ermittlungsbeamter zu den Feststellungen aus vier
unterschiedlichen Ermittlungsverfahren.
In Kooperation mit der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Heilbronn konnte
der Zoll einer Familie aus dem Zabergäu Leistungsmissbrauch, Schwarzarbeit und
Steuerhinterziehung in Höhe von knapp 300000 Euro nachweisen. Während des
gesamten Zeitraums wurden Arbeitslosengelder, Gründungszuschüsse,
Krankengeldzahlungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu
Unrecht und aufgrund falscher Angaben durch die Angeklagten bezogen.
Als Haupttäter zu verantworten, hatte sich ein 47-jähriger türkischer
Staatsangehöriger. Außerdem saßen sein 27 Jahre alter Sohn und der 54-jähriger
Bruder auf der Anklagebank. Parallel zum Sozialleistungsbezug führte der
Haupttäter einen Qualitätssicherungsbetrieb, der als Subunternehmen für einen
Automobilzulieferer agierte. Das in diesem Betrieb eingesetzte Personal wurde
überwiegend schwarz beschäftigt. Dabei wurden von den Tätern
Sozialversicherungsbeiträge im sechsstelligen Bereich nicht abgeführt.
Gleichzeitig war ein Teil des Personals selbst arbeitslos gemeldet. Um den
erwirtschafteten Gewinn steuerlich zu schmälern, wurden sogenannte
Scheinrechnungen verbucht. Dieses kriminelle Vorgehen wurde durch ein im
Kraichgau ansässiges Steuerbüro ermöglicht. Ein türkischstämmiger, vorbestrafter
Buchhalter war der Hintermann, der die Scheinrechnungen ausstellte und
einbuchte.
Inzwischen wurde das betrügerische Familientrio rechtskräftig zu Haftstrafen
verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Haupttäter erhielt mit zwei
Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung die höchste Strafe. Gegen den Sohn wurden
18 Monate und gegen den Bruder 12 Monate Freiheitsstrafe verhängt. Die
Verurteilung des vorbestraften Buchhalters zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne
Bewährung ist noch nicht rechtskräftig.
Neben den strafprozessualen Folgen haben die Verursacher für den entstandenen
finanziellen Schaden aufzukommen.
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Marcel Schröder
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Datum: 30.12.2019 - 15:00 Uhr
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