Mit vollstreckten Haftbefehlen endete das alte und begann das neue Jahr
(ots) - Sowohl am letzten Tag des alten als auch am ersten
Tag des neuen Jahres hat die regional zuständige Bundespolizei verschiedene
Haftbefehle vollstreckt.
Am zeitigen Morgen des 31. Dezember 2019 war zunächst in Bad Muskau, Görlitzer
Straße, ein polnischer Staatsangehöriger festgenommen worden. Den 40-Jährigen
hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam zur Fahndung ausschreiben lassen. Demnach
schuldete er der Staatskasse bzw. dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel noch
Geld. Dieses hatte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt.
Weil er aber die fälligen 450,00 Euro nicht dabeihatte, kam er in eine
Justizvollzugsanstalt.
In die Justizvollzugsanstalt wurde am Nachmittag auch ein russischer
Verurteilter gebracht. Der 34-Jährige war in Görlitz, Berliner Straße,
angetroffen worden. Bei der anschließenden Kontrolle war ans Licht gekommen,
dass gleich drei Vollstreckungshaftbefehle gegen ihn vorlagen. So hatte den Mann
das Amtsgericht Bautzen zu 800,00 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie zu
900,00 Euro wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Das
dritte Urteil über 400,00 Euro Geldstrafe wegen Diebstahls stammte vom
Amtsgericht Görlitz. In allen drei Fällen fehlten die notwendigen Barmittel, um
die jeweilige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.
Die erste Festnahme im neuen Jahr auf der Grundlage eines Strafbefehls ereignete
sich dann am Nachmittag des 01. Januars in der Neißestadt. Gegen 15.30 Uhr
klickten dort in der Bahnhofstraße die Handfesseln. Auch für den betreffenden
28-jährigen Verurteilten aus Polen führte der Weg später in die Vollzugsanstalt.
Er war nicht in der Lage, die fälligen 245,00 Euro Geldstrafe, die wegen
Diebstahls angeordnet waren, auf den Tisch zu legen.
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Datum: 02.01.2020 - 11:24 Uhr
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Bad Muskau, Görlitz
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