Drohneüber Menschenmenge zum Turmleuchten 2020
(ots) - Kurz nach Beginn der Inszenierung des Warnemünder Turmleuchtens
2020 flog direkt über dem gedrängten Publikum auf dem Georgienenplatz mehrfach
eine Drohne - trotz ausdrücklichem und breit veröffentlichtem Flugverbot von
Drohnen jeglicher Art bei dieser Großveranstaltung.
Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher machten sich Polizeibeamte sofort auf
die Suche des Drohnenlenkers. Dieser konnte innerhalb von Minuten am
Passagierkai in Warnemünde festgestellt werden. Der junge Mann wurde
zweifelsfrei als Lenker dieser Drohne identifiziert und entsprechend angezeigt.
Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher besitzt bei solch großen
Veranstaltungen höchste Priorität. Die Polizei unternimmt alle Anstrengungen, um
jegliche Gefährdungen auszuschließen.
Die seit 2017 bestehende Drohnen-Verordnung regelt unter anderem, dass der
Betrieb von Drohnen, wie eben über Menschenansammlungen, strengstens untersagt
ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gab zur
Drohnen-Verordnung ein Merkblatt mit den wesentlichen Regelungen heraus, das
unter www.bmvi.de bei den Publikationen zu finden ist.
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Datum: 03.01.2020 - 11:55 Uhr
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