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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)"

ID: 2277979

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (2. Januar 2020) aufgrund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27.
November 2019

den türkischen Staatsangehörigen Gökmen Ç.

festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte im Fernbahnhof am Flughafen Frankfurt
durch Beamte der Bundespolizei. Mit den Ermittlungen hatte die
Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt betraut.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" beteiligt zu haben
(§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt
zur Last gelegt:

Gökmen Ç. war im Zeitraum April 2018 bis Juni 2019 als hauptamtlicher Kader der
PKK tätig. In dieser Funktion nahm er die typischen Leitungsaufgaben eines
"Gebietsverantwortlichen" sowie die eines "Regionsverantwortlichen" wahr. Dies
umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und
propagandistischen Angelegenheiten innerhalb seiner örtlichen
Zuständigkeitsbereiche. Zu diesen zählten neben dem sogenannten "PKK-Gebiet
Frankfurt" auch die aus den sogenannten Gebieten "Frankfurt", "Mainz" und
"Gießen" bestehende "PKK-Region Hessen" sowie die "PKK-Region Saarland" mit den
dazugehörigen sogenannten Gebieten "Darmstadt", "Mannheim" und "Saarbrücken".

Der Beschuldigte erteilte den ihm unterstellten "Gebietsverantwortlichen" sowie
sonstigen Kadern und Aktivisten Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung.
Zu diesem Zweck stand er mit ihnen in regem persönlichen sowie telefonischen
Kontakt und ließ sich über die neuesten Entwicklungen informieren. Zudem wirkte
er bei der Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit,
indem er im Vorfeld auf die Erledigung anfallender Arbeiten sowie auf eine




möglichst hohe Beteiligung hinwirkte. Außerdem koordinierte der Beschuldigte die
Sammlung von "Spendengeldern" und nahm auch persönlich Kontakt mit potentiellen
"Spendern" auf, um diese zu Zahlungen an die terroristische Vereinigung zu
veranlassen.

Gökmen Ç. selbst war gegenüber der sogenannten Europaführung der
Terrororganisation berichtspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet hat.

Rückfragen bitte an:



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


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OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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Datum: 03.01.2020 - 14:30 Uhr
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