Zeugenaufruf - männliche Personen mit Motorrad bremsen Zug in Schortens aus
(ots) - Am Donnerstag, den 2. Januar 2020, kam es gegen 11:28 Uhr im
Bereich des Stadtgebietes von Schortens (Nähe zu Wilhelmshaven und Jever) zu
einer Notbremsung der Nordwestbahn.
Im Bereich des Gewerbegebietes, hinter dem örtlichen
Raumausstattungsunternehmen, stellte sich ein Motorradfahrer auf freier Strecke
auf das Gleisbett und ließ sich von einer weiteren Person mit einer
Spiegelreflexkamera fotografieren.
Der Triebfahrzeugführer des herannahenden Zuges auf dem Weg von Wilhelmshaven
nach Esens erkannte die Situation, gab einen Signalpfiff und leitete die
Schnellbremsung ein. Die Personen räumten den Gleisbereich noch gerade
rechtzeitig, so dass es zu keinem Zusammenstoß kam. Der Zug passierte jedoch
noch den Ort, wo das Motorrad mit der männlichen Person stand. Die rund 35
Fahrgäste wurden aufgrund der notwendigen Schnellbremsung nicht verletzt.
Die Personen entfernten sich über einen Grünstreifen und Parkplatz in Richtung
des Raumausstattungsunternehmens.
Die männliche Person im Gleis soll zwischen 30 - 40 Jahre alt sein, einen kurz
gehaltenen Vollbart tragen und war mit einem auffälligen, rotkarrierten
Bauarbeiter- oder Holzfällerhemd bekleidet. Unter der Oberbekleidung trug die
Person ein graues Kapuzenshirt und hatte eine dunkelgraue Mütze.
Bei der zweiten Person handelte es sich um eine männliche Person, die dunkel
gekleidet war. Sie führte eine Spiegelreflexkamera mit sich.
Beim Motorrad handelte es sich um einen Chopper mit roten Tank, ggf. der Marke
Harley- Davidson Das Kennzeichen konnte nicht erkannt werden.
Wer sachdienliche Angaben zum Vorfall und auch zu den Tätern oder dem Motorrad
machen kann, wird gebeten, sich mit der Bundespolizei Oldenburg unter der
Telefonnummer 0441-21838-0 in Verbindung zu setzen.
Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das betreten / überqueren
von Gleisanlagen nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich ist. Züge
werden oftmals nicht gehört oder gesehen, können nicht ausweichen und haben
einen längeren Bremsweg als Kraftfahrzeuge. Gefährliche Eingriffe in den
Bahnverkehr sind darüber hinaus strafbar.
Rückfragen bitte an:
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Jörg Ristow
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Datum: 03.01.2020 - 15:04 Uhr
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