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"Lügen haben nur kurze Beine" - besonders wenn die Polizei erst einmal ermittelt! - Velbert / Düsseldorf - 2001019

ID: 2278226

(ots) - Bereits am Donnerstagmorgen des 02.01.2020 fiel einer
Streifenwagenbesatzung vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, auf
Streife in Velbert-Mitte, ein stadtauswärts fahrender PKW Skoda auf der
innerörtlichen Langenberger Straße auf, welcher an der Fahrzeugfront kein
Kennzeichen trug. Aus diesem Grund wurde der blaue, bereits 15 Jahre alte Skoda
Fabia gestoppt und wegen des Kennzeichenverstoßes nach der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kontrolliert.

Bei der Kontrolle gab der 26-jährige Skoda-Fahrer an, dass er sich das Fahrzeug
von seinem Schwager geliehen hätte und deshalb nichts mit dem fehlenden
Kennzeichen zu tun hätte. Ebenso wenig wollte er wissen, woher die von den
Beamten festgestellten, frischen und nicht unerheblichen Unfallspuren an der
Front des Skodas stammen würden. Auch diese wären wohl seinem Schwager
zuzuschreiben, gab der Düsseldorfer an.

Durch diese Angaben misstrauisch geworden, begannen die Beamten vom
Verkehrsdienst noch am gleichen Tag umfangreiche Ermittlungen. Auf der
Mettmanner Polizeidienststelle konnte noch am gleichen Tag ein Fundort des
"vermissten" Kennzeichens ermittelt werden. Dieses war nur wenige Tage zuvor bei
einer gemeldeten Verkehrsunfallflucht in Düsseldorf-Oberbilk am Unfallort
zurückgeblieben! Dort wurden in einer Nacht ein Gartenzaun und zwei geparkte PKW
beschädigt, wobei am Unfallort Sachschaden in vierstelliger Höhe zurückblieb.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme hatten die Düsseldorfer Kollegen das
aufgefundene Kennzeichen natürlich sichergestellt und auch schon erste
Ermittlungen eingeleitet.

Durch diese Ermittlungen und die Velberter Verkehrskontrolle steht inzwischen
fest, dass auch beim Unfall in Düsseldorf nicht der "Schwager" gefahren ist,
sondern der am 02. Januar in Velbert kontrollierte 26-jährige Düsseldorfer!




Somit konnte nicht nur das passende Auto, sondern auch der passende Fahrer
ermittelt werden.

Neben einer Verwarnung für das fehlende Kennzeichen, welche "nur" 60,- Euro
Bußgeld bedeutet hätte, erwartet den 26-jährigen Düsseldorfer nun ein
Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht mit deutlich höherer Strafe. Und das
wohl sogar in doppelter Hinsicht. Denn neben einer Verurteilung wegen
Verkehrsunfallflucht, mit beinahe obligatorischer Geldstrafe und Fahrverbot,
könnte es für den Führerschein des Beschuldigten noch weitaus schlechter
aussehen. Denn der junge Mann ist erst seit Januar 2019 im Besitz eines
Führerscheines. Er befindet sich demnach noch in der Probezeit, welche nach
Wiedererlangung des Führerscheines mindestens um ein Jahr verlängert werden
wird! Vielleicht halten Führerscheinbehörde und Gericht den jungen Mann aber
nach seinen in Düsseldorf und Velbert gezeigten Verhalten zukünftig aber auch
erst einmal für gänzlich ungeeignet, um weiterhin führerscheinpflichtige
Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
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Datum: 04.01.2020 - 14:25 Uhr
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