Widerstand nach Einsatz wegen häuslicher Gewalt
(ots) - Am Freitagmittag mussten Polizeibeamte körperliche Gewalt
einsetzen, um dem aggressiven Verhalten eines jungen Mannes zu begegnen.
Gegen 13:00 Uhr wurde die Polizei über einen Streit informiert, der sich
zwischen einem Paar in dessen gemeinsamer Wohnung an der Hauptstraße ereignete.
Als die Beamten eintrafen, schilderte ihnen die 22 Jahre alte Geschädigte, dass
sie bereits mehrfach, so auch am Freitagmorgen, von ihrem 21-jährigen
Lebensgefährten geschlagen worden sei. Entsprechende Strafanzeigen existierten
bereits. Bei dem Versuch, ein klärendes Gespräch zu führen, sei es nun wieder zu
einem Streit gekommen. Dem anwesenden Beschuldigten wurde daraufhin das weitere
polizeiliche Vorgehen geschildert, wozu auch eine Verweisung aus der Wohnung mit
einem zehntägigen Rückkehrverbot gehörte. Mit dieser Maßnahme war der verbal
aggressive Mann nicht einverstanden. Er beschimpfte und beleidigte die
eingesetzten Polizisten und erklärte, sich nicht an die Wohnungsverweisung zu
halten. Die Beamten riefen weitere Kollegen zur Unterstützung hinzu. Eine
Ingewahrsamnahme des alkoholisierten und gewaltbereiten Kreuzauers war die
notwendige Konsequenz, die aufgrund seines körperlichen Widerstandes unter
Anwendung von Zwang und Reizgas durchgeführt werden musste. Ein ebenfalls in der
Wohnung anwesender 19-Jähriger aus Kreuzau versuchte, die Polizisten an ihren
Maßnahmen zu hindern. Als ihm dies nicht gelang, filmte er die Beamten bei ihren
Maßnahmen und beleidigte sie. Er wurde zur Identitätsfeststellung ebenfalls zur
Polizeiwache Düren gebracht, wo er kurze Zeit später entlassen werden konnte.
Der 21-jährige Beschuldigte wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in
Gewahrsam genommen. Auf richterliche Anordnung wurde er gegen 18:00 Uhr
entlassen. Polizeiliche Überprüfungen des gegen ihn ausgesprochenen
Rückkehrverbots wurden veranlasst.
Gegen die beiden Männer wurde ein Strafverfahren wegen Widerstands und
Beleidigung eingeleitet. Eine Strafanzeige gegen den 21-Jährigen wegen
Körperverletzung zum Nachteil seiner Lebensgefährtin wurde ebenfalls gefertigt.
Die eingesetzten Beamten wurden durch die Widerstandhandlungen nicht verletzt.
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Datum: 06.01.2020 - 13:54 Uhr
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