Zwei Haftbefehle in Reitzenhain vollstreckt
(ots) - Kontrolle deckt zwei Haftbefehle auf, die unterschiedlich
enden.
Am 05.01.2020 gegen 11:20 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei-inspektion
Chemnitz in Reitzenhain einen 42-jährigen Tschechen. Die fahndungsmäßige
Überprüfung ergab einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Regensburg. Er war wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Zahlung einer
Geldstrafe von 2.200 Euro + 173,50 Euro Verfahrenskosten oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verurteilt wurden. Die offene Geldstrafe
wurde am Abend durch seinen Chef beglichen. Somit entging er einer Einlieferung
in die JVA.
Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich am ebenfalls am Sonntag. Gegen 15:25
Uhr wurde durch Kräfte der Bundespolizei in der Ortslage Reitzenhain ein
44-jähriger Tscheche kontrolliert. Gegen ihn lag ein
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vor. Er war
wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2925 Euro + 183,40 EUR
Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen verurteilt
worden. Er konnte die offene Geldstrafe nicht bezahlen und wurde anschließend in
die JVA Dresden eingeliefert.
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Datum: 06.01.2020 - 13:56 Uhr
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