Touristen auf dem Weg nach Hamburg
(ots) - Am 5. Januar 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen Audi A4
mit mazedonischer Zulassung nebst Insassen.
Die Insassenüberprüfungen der Reisenden erfolgten am Rastplatz "Am Heidenholz".
Der Fahrer und die drei Insassen konnten sich gegenüber den Beamten als
nordmazedonische Staatsangehörige (36 Jahre bis 44 Jahre) legitimieren.
Im Rahmen der Einreisebefragungen bei der Bundespolizei in Breitenau stellte
sich heraus, dass drei Männer die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener
Grenzkodex nicht erfüllten. Es lagen Erkenntnisse vor, die den Verdacht der
unerlaubten Arbeitsaufnahme rechtfertigten. Offensichtlich wollten sie in
Hamburg einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Bei einem 42-jährigen Mann gab es Erkenntnisse, dass er am Landgericht Krefeld,
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu einer vierjährigen
Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bei einer erneuten unerlaubten Einreise in das
Bundesgebiet waren hiermit noch 583 Tage Freiheitsstrafe offen. Aufgrund der
Fahndungsnotierung verbrachten die Bundespolizeibeamten den Kriminellen zum
Haftantritt nach Dresden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zurückschiebung von zwei
unerlaubt eingereisten Nordmazedoniern nach Tschechien.
Bei der Kontrolle und der Durchsuchung des Reisegepäcks des Beifahrers fanden
die Einsatzkräfte einen bulgarischen Führerschein auf. Die Bundespolizisten
überprüften diesen und stellten fest, dass es sich um eine Totalfälschung
handelte. Im Rahmen der Ermittlungen gab es Indikatoren, dass der Beifahrer der
Schleuser der drei Nordmazedonier sein könnte. Der 44-Jährige wurde aus dem
Polizeigewahrsam entlassen und muss sich demnächst vor Gericht verantworten.
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Datum: 06.01.2020 - 14:44 Uhr
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