100715 - 825 Stadtgebiet: Unwetterüber Frankfurt
(ots) - Ein in den gestrigen Abendstunden großflächig
über Frankfurt hinweg gezogenes Unwetter hat sämtliche Stadtteile
mehr oder minder in Mitleidenschaft gezogen.
In der Zeit zwischen 20.20 und 22.30 Uhr wurde die Polizei zu
insgesamt rund 120 Einsätzen gerufen. Die Mehrzahl der Einsätze bezog
sich auf unmittelbare Sturmschäden (umgestürzte Bäume, herabfallende
Äste, umgewehte Straßenschilder/Baustellenabsicherungen). Insgesamt
wurden dabei 22 Pkw beschädigt. Zahlreiche Bäume bzw. Äste lagen auf
den Fahrbahnen darunter auch auf Straßenbahnschienen. Ein Baum fiel
auf ein Haus. Einige Straßen und Gehwege wurden durch Wassermassen
unterspühlt. In Folge des Unwetters ereigneten sich insgesamt 13
Verkehrsunfälle ohne Personenschaden. 35 Melderalarme wurden
registriert. Auch auf den Bundesautobahnen A 3, A5 und A 66 gab es
Beeinträchtigungen durch umgewehte Bäume bzw.
Baustelleneinrichtungen. Bis zum Berichtszeitraum sind der Polizei
keine Personenschäden gemeldet worden. (Karlheinz
Wagner/069/755-82115)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.07.2010 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 227948
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 100715 - 825 Stadtgebiet: Unwetterüber Frankfurt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).