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Wenn der Verkäufer nicht liefert...

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(ots) - ...könnte es sich um einen Betrug handeln. Im Dezember
des vergangenen Jahres erwarb ein 22-Jähriger aus dem Stadtgebiet über eine
Plattform für Kleinanzeigen im Internet ein iPhone 11 Pro. Knapp 700 Euro sollte
das Mobiltelefon kosten. Den Kaufbetrag überwies der Mann an die Verkäuferin.
Die Frau hatte ihm zuvor ein Bild ihres Personalausweises geschickt. Ob das
Dokument echt ist und ob es sich dabei tatsächlich um die Verkäuferin handelt
ist Gegenstand der Ermittlungen. Vier Wochen lang wartete der 22-Jährige auf das
Smartphone. Erst als der Mann die vermeintliche Sendungsnummer überprüfte,
schöpfte er Verdacht. Das Paket mit dem Smartphone wurde offensichtlich nie
verschickt. Am Sonntag erstattete der 22-Jährige eine Anzeige bei der Polizei.
Jetzt ermitteln die Beamten wegen des Verdachts des Betrugs, und warnen:
Vorsicht bei unschlagbar günstigen Angeboten! Ist das Angebot zu günstig, um
wahr zu sein: Finger weg!

Vergleichen Sie, was ein Schnäppchen kosten darf. Prüfen Sie
Verkäuferbewertungen oder suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten
anderer Käufer.

Nutzen Sie beim Erwerb teurer Artikel einen Treuhandservice. Dieser Service
garantiert, dass der Verkäufer erst dann sein Geld erhält, wenn die Ware auch
tatsächlich angekommen und einwandfrei ist. Unbekannte Treuhänder, die vom
Verkäufer vorgeschlagen werden, sollten Sie auf jeden Fall meiden.

Eine sichere Methode ist die Zahlung via Nachnahme. Erst wenn Sie das Paket mit
der Ware erhalten, bezahlen Sie den Kaufbetrag gegen eine Gebühr direkt beim
Paketboten. Der Verkäufer erhält sein Geld und die Gewissheit, dass die Ware
auch ordentlich bezahlt wurde, so gehen beide - Käufer und Verkäufer - auf
Nummer Sicher. |erf

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de




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Datum: 07.01.2020 - 13:44 Uhr
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