- Autofahrer schummelt bei Drogentest - Mitüber zwei Promille am Steuer - Alkoholunfall fordert drei Verletzte - Mit Drogen, aber ohne Fahrerlaubnis unterwegs -
(ots) -
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Herborn: Schummelei bei Drogentest fliegt auf -
Mit einer Blutentnahme endete für einen 33-jährigen Autofahrer eine
Verkehrskontrolle. Zuvor hatte er versucht Polizisten beim Drogenschnelltest
hinters Licht zu führen.
Am Montagabend (06.01.2020), gegen 20.30 Uhr fiel einer Herborner Streife der
Wagen des Breitscheiders auf. Offensichtlich hatte sein Polo einen
Reifenschaden. Trotzdem war er mit gut 90 km/h auf der Landstraße zwischen
Uckersdorf und Amdorf unterwegs. Die Ordnungshüter stoppten den Wagen und
kontrollierten den 33-Jährigen. Der willigte einem Drogenschnelltest, in Form
eines Wischtestest, ein. Der Test reagierte auf das zuvor von ihm konsumierte
Amphetamin. Der Breitscheider erklärte, dass er aktuell ein
Drogenentwöhnungsprogramm durchlaufe und aus diesem Grund täglich ein
entsprechendes Medikament einnehmen müsse. Die beiden Polizisten willigten einem
zweiten Vortest, auf Urinbasis, ein. Um besser Urin lassen zu können, trank er
aus einer Fanta Flasche und "pinkelte" in einen Becher. Die Schutzleute staunten
nicht schlecht, als sie bemerkten, dass der "Urin" plötzlich Kohlensäure
beinhaltete, kälter als Körpertemperatur war und deutlich nach Fanta roch! Er
gab letztlich zu, die Fanta im Mund gesammelt und anschließend in den Becher
gespuckt zu haben.
Der Wagen blieb vor Ort stehen und der Breitscheider musste sich auf der
Herborner Wache einer Blutentnahme unterziehen. Er wird sich für seine
Drogenfahrt und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Wetzlar: Deutlich über zwei Promille -
Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt die Polizei gegen eine 50-jährige
Aßlarerin. Gestern Abend (06.01.2020), gegen 23.30 Uhr meldeten sich besorgte
Verkehrsteilnehmer von einem Tankstellengelände. Die Frau war nach einem Einkauf
dort völlig betrunken gestürzt. Ein Zeuge half ihr auf, worauf sie mit einer
Weinflasche in der Hand in ihr Fahrzeug stieg und davonfuhr. Eine hinzugerufene
Streife steuerte sofort die Halteranschrift an, die die Betrunkene in ihrer
Wohnung antraf. Ihr Alkoholtest brachte es auf 2,54 Promille. Die Polizisten
nahmen sie mit auf die Wetzlarer Wache, wo ihr ein Arzt eine Blutprobe abnahm.
Zudem stellten die Ordnungshüter ihren Führerschein sicher.
Waldsolms-Brandoberndorf: Promillefahrer prallt gegen Baumstumpf -
Drei Leichtverletzte forderte ein Verkehrsunfall heute in den frühen
Morgenstunden (07.01.2020) bei Brandoberndorf. Gegen 02.40 Uhr war der Fahrer
eines 5-er BMW auf der Landstraße in Richtung Hasselborn unterwegs. In einer
Linkskurve verlor er die Kontrolle über seinen Wagen, kam nach rechts von der
Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baumstumpf und überschlug sich. Der 31-Jährige
aus Frankfurt am Main und seine 29 und 30 Jahre alten Mitfahrer aus Aßlar und
Waldsolms trugen leichte Verletzungen davon. Eine Rettungswagenbesatzung
übernahm die Erstversorgung und brachte den 29-Jährigen zu weiteren ambulanten
Behandlungen ins Wetzlarer Krankenhaus. Der BMW hat nur noch Schrottwert und
musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Die Polizei schätzt den
Sachschaden auf mindestens 30.000 Euro. Da der Unfallfahrer offensichtlich unter
Alkoholeinfluss stand, ließen ihn die den Unfall aufnehmenden Polizisten pusten.
Das Display des Alkoholtestgerätes zeigte einen Wert von 1,58 Promille an. Es
folgte eine Blutentnahme bei der Wetzlarer Polizei. Seinen Führerschein
behielten die Ordnungshüter ein.
Solms-Burgsolms: Unter Drogeneinfluss, aber ohne Fahrerlaubnis unterwegs -
Für gleich zwei Verkehrsstraftaten wird sich ein 43-jähriger Opelfahrer
verantworten müssen, der heute Morgen (07.01.2019) im Gewerbepark Solms von der
Polizei kontrolliert wurde. Gegen 11.20 Uhr stoppten die Ordnungshüter den
Aßlarer. Da er offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln hinter
dem Steuer saß, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Zudem gehen die
Ermittler derzeit davon aus, dass er nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist. Auf ihn kommen nun unter anderem Verfahren wegen der
Drogenfahrt sowie wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu.
Guido Rehr, Pressesprecher
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Datum: 07.01.2020 - 14:51 Uhr
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