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Korrektur: Kontrolle auf der BAB 20 deckt auf - Lkw-Gespann starküberladen

ID: 2279996

(ots) - Nachfolgende Pressemitteilung wurde hinsichtlich der
erforderlichen Fahrerlaubnisklasse des Fahrers korrigiert. Der 31-Jährige konnte
lediglich die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Erforderlich wäre jedoch BE
gewesen. Insofern besteht nach wie vor der Verdacht des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Den Fehler in der Pressemitteilung vom 07.01.2020 10:33 Uhr
bitten wir zu entschuldigen.

Pressemitteilung:

Eine Kontrolle eines Lkw VW mit Anhänger am vergangenen Samstag, dem 04.01.2020,
auf der Bundesautobahn 20 deckte auf, dass das Zuggespann das zulässige
Gesamtgewicht deutlich überschritten hatte. Beamte des Autobahn- und
Verkehrspolizeirevieres Grimmen hatten den 31-jährigen Fahrer und dessen
Fahrzeug gegen 15:00 Uhr im Bereich Süderholz kontrolliert, als dieser auf der
Autobahn in Fahrtrichtung Lübeck liegengeblieben war.

Nach derzeitigem Kenntnisstand war der 31-Jährige mit seinem Gespann im Berliner
Bereich gestartet. Während der Fahrt brachen offenbar aufgrund der starken
Überladung drei der fünf Radbolzen an einem Hinterrad des Lkws, sodass der
Fahrer stoppen musste. Die spätere Wägung des Gespanns am gestrigen Montag
ergab, dass allein der Lkw fast doppelt so viel geladen hatte wie erlaubt.
Insgesamt hatte der VW, der bis unter das Dach beladen war, 1.380 kg zu viel auf
der Waage. Der Anhänger, auf dem Holz verstaut war, war ebenfalls mit 300 kg
überladen.

Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und der Lkw mit Anhänger bei einem
Abschleppunternehmen sichergestellt.

Ebenso stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass der aus Berlin stammende
Fahrer für dieses Zuggespann nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besaß.
Erforderlich wäre die Klasse BE gewesen, vorweisen konnte der 31-Jährige jedoch
nur die Klasse B. Damit besteht bei dem Mann der Verdacht des Fahrens ohne




Fahrerlaubnis.

Dem 66-jährigen Halter des Fahrzeugs drohen nun ebenfalls Konsequenzen. Er steht
im Verdacht, die Fahrt zugelassen bzw. angeordnet zu haben. Die Kriminalpolizei
hat die Ermittlungen in dem Zusammenhang ebenfalls aufgenommen.

Laut Straßenverkehrsordnung stellt Überladung grundsätzlich ein Verkehrsverstoß
dar, welcher verwarn- bzw. bußgeldbewährt ist. Der Bußgeldkatalog sieht
beispielsweise bei einem Fall wie diesem (Überschreitung des zulässigen
Gesamtgewichtes um mehr als 30%) ein Bußgeld von 235 Euro und einen Punkt in
Kraftfahrtbundesamt in Flensburg vor.

Wer also mit dem Auto in den Urlaub fährt oder schwere Gegenstände bei einem
Umzug oder nach dem Einkauf im Baumarkt transportieren möchte, sollte vorher
einen Blick auf das zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeugs in seinem
Fahrzeugschein werfen.

Darüber hinaus stellt auch jede Überladung ein Sicherheitsrisiko im
Straßenverkehr dar. Verkehrsunfälle mit Personen- und schweren Sachschäden
können die Folge sein. Deshalb rät die Polizei, bei der Beladung gewissenhaft zu
handeln.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stralsund
Öffentlichkeitsarbeit
Stefanie Peter
Telefon: 03831/245 204
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund(at)polizei.mv-regierung.de
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Datum: 07.01.2020 - 15:01 Uhr
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