Missbrauch von Notrufen
(ots) - Mit einer Lüge wollte sich ein 22-jähriger Letmather die Kosten
für einen Schlüsseldienst ersparen. Jetzt hat er ein Strafverfahren wegen
Missbrauchs von Notrufen am Hals. Am Donnerstagnachmittag hatte er sich aus
seiner Wohnung ausgesperrt. Statt sich an einen Schlüsseldienst zu wenden, rief
er die Feuerwehr an. Dort erzählte er, sei Herd sei noch eingeschaltet und
deshalb sei die Feuerwehr nötig, um die Wohnungstür zu öffnen. Die rückte also
tatsächlich eilig an. Vor Ort stellte sich jedoch heraus: Der Herd war aus. Es
bestand zu keiner Zeit eine Gefahr oder Not. Die Polizei schrieb eine Anzeige.
Das Gesetz sieht für den Missbrauch von Notrufen Freiheitstrafen bis zu einem
Jahr oder entsprechende Geldstrafen vor. Rettungskräfte, die durch solche Anrufe
blockiert sind, fehlen möglicherweise dort, wo es gerade wirklich um Sekunden
geht.
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Datum: 10.01.2020 - 08:40 Uhr
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