Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen
(ots) - Polizeibeamte haben am Donnerstagnachmittag (09.01.2020)
einen 21 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift zu
handeln. Die Beamten, die im Rahmen der Sicherheitskonzeption Stuttgart
unterwegs waren, beobachteten den Mann gegen 16.00 Uhr bei einem mutmaßlichen
Rauschgiftgeschäft in der Klett-Passage. Bei der Kontrolle des 36-jährigen
mutmaßlichen Käufers fanden sie einen Haschischkanten. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen entließen sie ihn auf die Straße. Bei dem 21-Jährigen
fanden sie das übergebene Geld. In einem nahegelegenen Bunker entdeckten die
Beamten weitere Haschischkanten. Der polizeibekannte 21-jährige Deutsche wird
im Laufe des Freitags (10.01.2020) mit Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft
einem Richter vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 / 8990 - 1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: 0711 8990-3333
E-Mail: stuttgart.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4488711
OTS: Polizeipräsidium Stuttgart
Original-Content von: Polizeipräsidium Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.01.2020 - 13:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2280841
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-S
Stadt:
Stuttgart-Mitte
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).