(BC) Uttenweiler - Gegenverkehrübersehen / Hoher Sachschaden entstand bei einem Unfall am Donnerstag bei Uttenweiler.
(ots) - Gegen 10.30 Uhr fuhr eine 54-Jährige mit ihrem Toyota auf der B312
von Ahlen in Richtung Riedlingen. Auf Höhe der Abfahrt Uttenweiler-Ost bog sie
nach links in Richtung Uttenweiler ab. Eine 53-Jährige kam mit ihrem VW
entgegen. Sie hatte Vorrang. Die Fahrerin des Toyota übersah den VW. Die Autos
stießen zusammen. Beide Frauen erlitten leichte Verletzungen. Rettungskräfte
brachten sie in ein Krankenhaus. Ein Abschlepper kümmerte sich um die nicht mehr
fahrbereiten Autos. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 12.000 Euro.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der
falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im
entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der
bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige
Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer Vorfahrt oder Vorrang
zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert.
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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111
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Datum: 10.01.2020 - 13:08 Uhr
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