Die Kontrolle von drei Personen ergab gleich vier Haftbefehle
(ots) - Im ersten Fall handelt es sich um einen 34- jährigen armenischen
Staatsangehörigen, welcher am Donnerstag, den 09. Januar 2020 gegen 11:20 Uhr am
Busbahnhof in Görlitz angehalten und kontrolliert wurde. Die Überprüfung der
Personalien ergab einen Sicherungshaftbefehl wegen des mehrfachen Diebstahls,
ausgestellt durch das Amtsgericht Koblenz. Der Mann wurde dem Haftrichter
vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Görlitz eingeliefert.
Im zweiten Fall wurde ein 26-jähriger polnischer Staatsangehöriger per
Haftbefehl gesucht. Gegen 18:30 Uhr wurde der Mann an der Anschlussstelle
Kodersdorf kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass er durch die
Staatsanwaltschaft Görlitz per Haftbefehl wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetzt gesucht wurde. Da er die offene Geldstrafe in Höhe
von 1.275 Euro nicht zahlen konnte, musste er ersatzweise eine 24 tägige
Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Görlitz antreten.
Ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Görlitz zog ein 37- jähriger polnischer
Staatsangehöriger ein. Er wurde in den Nachstunden um 23:40 Uhr am Bahnhof
Görlitz festgestellt. Die Fahndung ergab gleich zwei Haftbefehle der
Staatsanwaltschaft Görlitz. Den Haftbefehlen lagen Strafbefehle des
Amtsgerichtes Görlitz wegen Besitz von Betäubungsmitteln und Hausfriedensbruch
zugrunde. Da die angeordneten Geldstrafen von insgesamt 835 Euro bisher nicht
gezahlt wurden und der 37-jährige auch auf dem Revier nicht in der Lage war den
offenen Betrag zu begleichen, wurde er der Justizvollzugsanstalt Görlitz
zugeführt.
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Datum: 10.01.2020 - 13:02 Uhr
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