Rastatt - Bestehendem Fahrverbot getrotzt
(ots) - Ein 36 Jahre alter Autofahrer hat sich in der Nacht auf Freitag
ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein sowie ein
Ordnungwidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung eingehandelt.
Wie Beamte des Polizeireviers Rastatt bei einer Überprüfung kurz nach 0:30 Uhr
im Ludwigring feststellten, hatte der Golf-Lenker einem bestehenden Fahrverbot
getrotzt und stand zudem mit über 0,5 Promille unter Alkoholeinfluss. Die
nächtliche Ausfahrt war somit beendet.
/kw
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Datum: 10.01.2020 - 13:23 Uhr
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