(Wehingen) Sachbeschädigung nachträglich geklärt 10.01.2020
(ots) - Beharrlichkeit zahlt sich aus, diese Erfahrung machten die
Polizeibeamten des Polizeipostens Wehingen bereits im neuen Jahr. Den Beamten
des Polizeipostens gelang die Klärung einer im April 2018 begangenen
Sachbeschädigung an zwei Fensterscheiben des Schulzentrums Gosheim-Wehingen. In
dieser bereits abgeschlossenen Ermittlungssache ergaben sich im Dezember 2019
neue Erkenntnisse. Der im April 2018 an zwei Isolierglasscheiben des
Schulgebäudes entstandene Sachschaden zum Nachteil des Schulträgers betrug etwa
1.300 Euro. Nachdem der 33-jährige Tatverdächtige mit den im Dezember neu
erlangten Erkenntnissen konfrontiert wurde, räumte er Anfang Januar seine
Täterschaft ein. Da die Verfolgung der Straftat noch nicht verjährt ist, wird
gegen den 33-Jährigen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil eine Strafanzeige
wegen Sachbeschädigung vorgelegt.
Rückfragen bitte an:
Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4488919
OTS: Polizeipräsidium Konstanz
Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.01.2020 - 15:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2281045
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KN
Stadt:
Wehingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Wehingen) Sachbeschädigung nachträglich geklärt 10.01.2020"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).