(Wehingen) Sachbeschädigung nachträglich geklärt 10.01.2020
(ots) - Beharrlichkeit zahlt sich aus, diese Erfahrung machten die 
Polizeibeamten des Polizeipostens Wehingen bereits im neuen Jahr. Den Beamten 
des Polizeipostens gelang die Klärung einer im April 2018 begangenen 
Sachbeschädigung an zwei Fensterscheiben des Schulzentrums Gosheim-Wehingen. In 
dieser bereits abgeschlossenen Ermittlungssache ergaben sich im Dezember 2019 
neue Erkenntnisse. Der im April 2018 an zwei Isolierglasscheiben des 
Schulgebäudes entstandene Sachschaden zum Nachteil des Schulträgers betrug etwa 
1.300 Euro. Nachdem der 33-jährige Tatverdächtige mit den im Dezember neu 
erlangten Erkenntnissen konfrontiert wurde, räumte er Anfang Januar seine 
Täterschaft ein. Da die Verfolgung der Straftat noch nicht verjährt ist, wird 
gegen den 33-Jährigen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil eine Strafanzeige 
wegen Sachbeschädigung vorgelegt.
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Datum: 10.01.2020 - 15:23 Uhr
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