(Tuttlingen-Eßlingen) Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetze 08.01.2020
(ots) - Böse zivilrechtliche Nachwirkungen könnte der einfache Tausch
der Kennzeichenschilder an ein anderes Fahrzeug nach sich ziehen, weshalb
solches Verhalten zu Recht durch die Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze
verboten und mit Strafe bedroht wird. Die Verkehrsüberwachungsstelle der
Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil ermittelt gegen den 61-jährigen
Lenker eines Audis mit Anhänger, der am Mittwochmittag gegen 12.45 Uhr die
Bundesstraße 523 auf Gemarkung der Stadt Tuttlingen befuhr. Bei der Kontrolle
des Gespanns auf einem Parkplatz bei Eßlingen gab der 61-Jährige vor, die
Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs zu Hause vergessen zu haben. Die Überprüfung
des Pkw führte zum Ergebnis, dass die Kennzeichen einem Opel zugeteilt sind.
Nach Vorhalt dieses Ergebnisses räumte der Tatverdächtige ein, die Kennzeichen
von seinem defekten Opel an den Audi gewechselt zu haben. Bei der Überprüfung
des Gespanns wurde festgestellt, dass durch die Beladung des Anhängers mit einem
weiteren Pkw die Anhängelast des Audis deutlich überschritten war. Gegen den
61-Jährigen aus einem südbadischen Landkreis wurde ein Ermittlungsverfahren
wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz und
Kennzeichenmissbrauch eingeleitet.
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Datum: 10.01.2020 - 15:54 Uhr
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