(Trossingen) Unzulässige Neueröffnung eines Friseurbetriebes 08.01.2020
(ots) - Nicht zufrieden mit seiner neuen Frisur war der 32-jährige
Kunde eines sogenannten "Barber-Shops", auf dessen Neueröffnung er in einem
sozialen Netzwerk aufmerksam wurde. Nachdem der Geschädigte am
Mittwochnachmittag das neueröffnete Friseurgeschäft in der Goethestraße besucht
hatte, wandte er sich an den Polizeiposten Trossingen und brachte vor, aufgrund
der ihn nach dem Haarschnitt entstellenden Frisur eine Strafanzeige wegen
Körperverletzung erstatten zu wollen. Den Tatbestand der Körperverletzung sah
die Staatsanwaltschaft Rottweil anlässlich der Einholung einer Rechtauskunft
durch die Polizei als nicht erfüllt an, gleichwohl führte die Vorsprache des
32-Jährigen beim Polizeiposten Trossingen zur Überprüfung des neuen
Friseurgeschäftes durch den Sachbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums
Konstanz. Der Betreiber eines Dienstleistungsbetriebes hatte den "Barber-Shop"
zur Erweiterung seines Dienstleistungsangebots in seinem Gewerbebetrieb
eingerichtet. Die Überprüfung des Betriebes führte zu der Feststellung, dass der
Betreiber des Friseurgeschäftes die Eröffnung dieses Betriebes nicht bei der
zuständigen Gewerbebehörde angezeigt hatte. Weiterhin ist er nicht im Besitz des
nach der Handwerksordnung erforderlichen Meistertitels und hatte weiterhin auch
keinen Mitarbeiter mit einem Meistertitel in seinem Handwerksbetrieb
eingestellt. Gegen den 33-jährigen Betroffenen wurde ein Bußgeldverfahren
eingeleitet. Ihm wurde wegen der fehlenden Voraussetzungen zur Führung eines
Betriebes im Friseurhandwerk die weitere Ausübung dieser Dienstleistung
untersagt.
Rückfragen bitte an:
Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
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Datum: 10.01.2020 - 17:00 Uhr
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