Verfolgungsfahrt mit Roller in Ludwigshafen-Edigheim
(ots) - Am Freitag, 10.01.2020, gegen 23:30 Uhr, kam es in
Ludwigshafen-Edigheim zu einer Verfolgungsfahrt zwischen zwei Funkstreifenwagen
und einem mit zwei Jugendlichen besetzten Roller. Der Fahrer wollte sich durch
starkes Beschleunigen einer Verkehrskontrolle entziehen. Bereits nach kurzer
Zeit stürzte der Roller auf der regennassen und rutschigen Fahrbahn, so dass die
beiden Jugendlichen festgenommen werden konnten. Im Rahmen der anschließenden
Kontrolle und Durchsuchung stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen
Führerschein für den Roller besitzt und zusätzlich noch unter Einfluss von
Betäubungsmitteln stand, weshalb ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe
entnommen wurde. Im Rahmen der Durchsuchung konnte des Weiteren eine geringe
Menge Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden, sodass letztlich
gegen beide Personen Strafverfahren eingeleitet wurden. Nach ersten
Erkenntnissen zogen sich die Jugendlichen keine Verletzungen bei dem Sturz zu.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4489199
OTS: Polizeipräsidium Rheinpfalz
Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.01.2020 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2281274
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPRP
Stadt:
Ludwigshafen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verfolgungsfahrt mit Roller in Ludwigshafen-Edigheim"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).