Medieninformation der PI Weimar vom 11.01.2020
(ots) - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Am 11.01.2020, gegen 17:40 Uhr, erhielt die Polizei über Notruf die Mitteilung
zu einer größeren Personengruppe auf dem Marktplatz in Weimar. Aus dieser Gruppe
heraus sollen verfassungsfeindliche Parolen gerufen worden sein. Im Rahmen der
unverzüglich veranlassten Einsatzmaßnahmen konnte die besagte Gruppe am
Neptunbrunnen auf dem Marktplatz festgestellt werden. Wie sich herausstellte,
handelte es sich um eine nicht angemeldete Fanveranstaltung zweier "YouTuber".
Nach weiteren Hinweisen vor Ort erhärtete sich bzgl. der verfassungsfeindlichen
Parolen der Tatverdacht gegen einen 15-Jährigen aus dem Weimarer Land. Gegen ihn
wurde ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen eingeleitet.
Während des Fantreffens entstand, vor allem aufgrund des übermäßigen
Alkoholkonsums zahlreicher Teilnehmer, eine erhebliche Lärmbelästigung und
Verunreinigung des Platzes. In der Folge wurde die Veranstaltung durch die
Polizei aufgelöst. Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei konnten insgesamt
54 Personen identifiziert und des Platzes verwiesen werden. Während des
Einsatzes wurden sieben weitere Strafverfahren eingeleitet, u.a. wegen des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie des Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz. Neben Kräften der Polizeiinspektion Weimar und der
Bereitschaftspolizei war auch die Bundespolizei zur Sicherung des Bahnhofs
Weimar eingesetzt. Viele der Teilnehmer reisten extra mit dem Zug an.
Der Bereich um den Neptunbrunnen, musste durch Mitarbeiter der Stadt Weimar
gereinigt werden.
Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Tätern und Zeugen der verbotenen Parolen
dauern an.
gerhc
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Polizeiinspektion Weimar
Telefon: 03643 8820
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Datum: 12.01.2020 - 01:48 Uhr
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