Germersheim - Verhinderte Trunkenheitsfahrt
(ots) - Am 12.01.2020, gegen 04:30 Uhr, wurde eine 25jährige mit
ihrem Pkw Daimler-Benz in der August-Keiler-Straße in Germersheim einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Mit im Fahrzeug waren noch zwei weitere Personen.
Da bei der Überprüfung Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, absolvierte
die 24jährige einen freiwilligen Atemalkoholtest. Dieser erbrachte einen Wert
von 0,46 Promille. Um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern wurde die Weiterfahrt
untersagt und der Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass die
sogenannte relative Fahruntüchtigkeit bereits bei 0,3 Promille beginnt. Ab 0,5
Promille riskiert man eine Ordnungswidrigkeit, die beim ersten Mal mit 500,-EUR,
2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille spricht man
von absoluter Fahruntüchtigkeit. Eine solche Trunkenheitsfahrt wird nach dem
Strafgesetzbuch geahndet. Am besten bleibt man einfach nüchtern, wenn man noch
Auto fahren muss: http://www.pfalz-bob.de !
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Datum: 12.01.2020 - 07:42 Uhr
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