Parkanlagen und Gaststätten kontrolliert - Ordnungsamt und Polizei waren in Büdingen und Nidda im Einsatz
(ots) - Büdingen / Nidda: Gemeinsame Kontrollen führten das
Ordnungsamt Büdingen und die Büdinger Polizei, mit Unterstützung der
Bereitschaftspolizei, am Samstagabend durch. Sowohl in Parkanlagen und an
Bahnhöfen, als auch in Gaststäten und Spielhallen zeigten die Ordnungshüter
Präsenz. Etliche Verstöße konnte das Ordnungsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit
feststellen.
Ruhig ging es am Samstagabend in den Parkanlagen und an den Bahnhöfen in Nidda
und Büdingen zu. Die Kontrolleure überprüften, welche Personen sich dort
aufhielten und zeigten Präsenz. Bei den zwischen 17 und 22 Uhr stattfindenden
Kontrollen konnten hierbei jedoch keine Feststellungen gemacht werden.
Möglicherweise ob der Wetterlage konnten kaum Personen angetroffen werden. Auf
einem Supermarktparkplatz in Büdingen zeigte die Kontrolle eines Mannes, dass
ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Nach der Zahlung der offenen Strafe, konnte er
jedoch seiner Wege ziehen.
Deutlich mehr Verstöße konnten die 30 Kontrolleure von Ordnungsamt und Polizei
in den Gaststätten und Spielhallen in Büdingen feststellen. In einer Spielhalle
fand sich ein sogenannter Funtable, ein Spielgerät der neusten Generation,
dessen Aufstellung nicht erlaubt ist und unter das illegale Glücksspiel fällt.
In einer anderen Spielhalle untersagte das Ordnungsamt den Betrieb von zwei
illegal aufgestellten Glücksspielautomaten. Zu einem Bußgeld wird auch ein
Automat führen, der in einer anderen Lokalität aufgefunden wurde und für
Sportwetten genutzt wurde. Darüber hinaus konnten in einer Bar 40 Dosen
Shisha-Tabak sichergestellt werden, die keine Steuerbanderole aufwiesen. Der
Tabak und die entsprechenden Ermittlungen werden ob des Steuerverstoßes an den
Zoll weitergegeben. Bei der Kontrolle eines Gastes in einer Gaststätte fanden
sich in seinem Portemonnaie zwei Karten, die nicht auf seinen Namen ausgestellt
waren. Da er deren Herkunft nicht plausibel erklären konnte, wurden sie wegen
des Verdachtes der Fundunterschlagung sichergestellt. Weitere kleinere Verstöße,
wie ein nicht korrekter Aushang des Jugendschutzgesetzes, welcher ebenfalls
Bußgeld-bewährt ist, runden das Bild und die Feststellung ab, dass auch
zukünftig weitere Kontrollen der Gaststätten und Spielhallen nötig sind. Allein
aufgrund der am Samstagabend kontrollierten 14 Lokalitäten und den dabei
festgestellten Verstößen müssen die Betreiber mit Bußgeldern im insgesamt
niedrigen fünfstelligen Bereich rechnen.
Bei den Gaststättenkontrollen in Nidda konzentrierte sich die Polizei auf die
Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutzgesetz und der
Kontrolle der anwesenden Gäste und Mitarbeiter. Hierbei konnten keine Missstände
festgestellt werden.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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Datum: 13.01.2020 - 11:28 Uhr
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