Zurückschiebung in die Schweiz
(ots) - Am Nachmittag des 11.01. überprüften Bundespolizisten im
Bahnhof in Konstanz Zugreisende aus der Schweiz. Bei einem 30-Jährigen mit
algerischer Staatsangehörigkeit wurde dabei festgestellt, dass gegen den Mann
aktuell ein befristetes Einreise- beziehungsweise Aufenthaltsverbot für
Deutschland besteht. Der Mann, der sich im Asylverfahren in der Schweiz
befindet, wurde daraufhin festgenommen. Die Person ist am Abend nach Abschluss
der bundespolizeilichen Maßnahmen gemäß bilateraler Verträge in die Schweiz
zurückgeschoben worden.
Werle
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
Facebook: www.facebook.com/BundespolizeiKarriere
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/4490288
OTS: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.01.2020 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2282172
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KN
Stadt:
Konstanz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zurückschiebung in die Schweiz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Konstanz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).